Aktuelle MeldungenVerschiedenes

Blick in die Zukunft: das neue Punktsystem

ARKM.marketing
     

Neues Jahr, neue Bußgeldregelungen – die Punktereform im Verkehrszentralregister bringt einige Änderungen mit sich. Sie tritt ab dem 1. Mai 2014 in Kraft und betraft Verkehrsteilnehmer, die gegen die Regeln verstoßen, mit deutlich höheren Bußgeldern. Hier die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick.

Foto: dmd/ pixelio.de Thomas Max Müller
Foto: dmd/ pixelio.de Thomas Max Müller

Statt wie bisher 18 Punkte, gibt es ab diesem Zeitpunkt nur noch acht Punkte im zentralen Verkehrsregister. Allerdings werden im Gegensatz zu bisher nicht mehr alle Verstöße ab einer Bußgeldhöhe von 40 Euro dort eingetragen, sondern alle ab 60 Euro. Zudem werden nur noch sicherheitsgefährdende Verstöße dort registriert. Was nicht unter diese Kategorie fällt, bleibt außen vor.

Die Änderungen im Punktesystem werden flankiert von neuen Regelungen für den Bußgeldkatalog. Die Preise für die Verstöße gehen teilweise deutlich nach oben. So müssen Verkehrsteilnehmer, die künftig mit dem Handy am Ohr beim Autofahren erwischt werden, statt 40 Euro mit der neuen Regelung 60 Euro bezahlen. Dieselbe Bußgelderhöhung gilt für das Fahren auf Eis und Schnee mit Sommerreifen.

Wird der Versuch der Polizei, einen Autofahrer anzuhalten, nicht beachtet, muss dieser für seine Ignoranz künftig 70 statt 50 Euro bezahlen. Zudem gilt ab Juli 2014 für Autofahrer die Warnwestenpflicht. In jedem Fahrzeug (Motorräder ausgenommen) muss sich eine Warnweste gemäß der europäischen Norm EN 471 befinden.

Da nur noch Verstöße ins Register eingetragen werden, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, fallen mit der Neuregelung unter anderem folgende Vergehen weg: Beleidigungen, Unfall mit leichter Verletzung, Kennzeichenmissbrauch, unberechtigtes Befahren der Umweltzone, Verstoß gegen die Fahrtenbuchauflage und Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKWs.

Wer sich über seinen persönlichen Punktestand informieren möchte, hat Anspruch auf kostenlose Auskunft. Allerdings kann die Anfrage nur schriftlich gestellt werden und der Fragende muss einen gültigen Identitätsbeweis beifügen.

Quelle: djd

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.