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Bezugspreis für Kapitalerhöhung festgesetzt

Hamburg/Kirkel (ots) – Der Vorstand der Praktiker AG hat am Mittwochabend (28. November 2012) mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Bezugspreis der im Rahmen der bevorstehenden Kapitalerhöhung auszugebenden neuen Aktien auf 1,08 Euro je neuer Aktie festgesetzt. Die Bezugsfrist läuft vom 30. November bis 13. Dezember 2012, der Bezugsrechtshandel beginnt ebenfalls am 30. November und endet am 11. Dezember 2012.

Das Bezugsangebot wird heute im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Praktiker AG unter www.praktiker.com veröffentlicht.

Bezugsberechtigt sind alle Aktionäre der Praktiker AG, die am Stichtag 29. November 2012 am Unternehmen beteiligt waren. Das Bezugsverhältnis beträgt 20 zu 19. Das heißt: 20 alte Aktien berechtigen zum Bezug von 19 neuen Aktien. Bezugsrechte, die nicht ausgeübt werden, verfallen wertlos.

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Das Platzierungsvolumen umfasst rund 55,6 Millionen neue Aktien. Der erwartete Bruttoemissionserlös von 60 Millionen Euro soll für die Restrukturierung der Praktiker AG verwendet werden, vor allem für den Ausbau von Max Bahr zur Hauptvertriebslinie in Deutschland.

Armin Burger, Vorstandsvorsitzender der Praktiker AG, nannte den Bezugspreis ein “faires Angebot”, das den Marktgegebenheiten entspreche und den Zeichnern der neuen Aktien eine interessante Entwicklungsperspektive für ihr eingesetztes Kapital biete. Es sei auch derselbe Preis, zu dem die österreichische Donau Invest Beteiligungs Ges.m.b.H. und die Berenberg Bank die neuen Aktien zu übernehmen bereit sind, für die das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre nicht ausgeübt wird.

Die Berenberg Bank begleitet die Kapitalerhöhung als Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner.

Disclaimer:

Diese Bekanntmachung ist kein Angebot und keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, in Kanada, in Japan oder in anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika ohne vorherige Registrierung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der “Securities Act”) nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden; es sei denn, dies geschieht im Rahmen einer Transaktion, die den Bestimmungen des Securities Act nicht unterfällt oder hiervon ausgenommen ist. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern oder Staatsbürgern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Das Angebot und der Verkauf der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere ist nicht gemäß den Bestimmungen des Securities Act oder den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada oder Japan registriert worden; eine solche Registrierung wird auch nicht in Zukunft nicht stattfinden. In den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/32439/2373301/bezugspreis-fuer-kapitalerhoehung-festgesetzt-neue-praktiker-aktie-kostet-1-08-euro/api

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