Verschiedenes

Berliner Berufungsgericht konstatiert Schadensersatz begründendes Verhalten des Börsengurus

ARKM.marketing
     

Hamburg (ots) – Die Berliner Richter gehen von der grundsätzlichen Haftung von Herrn Markus Frick aus. Die Email-Hotline-Geschädigten können Schadensersatzansprüche geltend machen. Das scheint das sprichwörtliche Licht am Ende des Tunnels eines der größten Schadensfälle auf dem deutschen Kapitalmarkt überhaupt zu sein. Errungen von GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte.

Es kommt wieder Bewegung in die Markus Frick-Fälle. Nach mehreren, sich teilweise heftig widersprechenden Stellungnahmen der Instanzgerichte beginnt das Berliner Berufungsgericht Ordnung zu schaffen. Es ging soweit ersichtlich das erste Mal davon aus, dass der selbsternannte Börsenguru einen Abonnenten der Email-Hotline durch seine Aktientipps geschädigt hat.

In dem Fall hatte der Abonnent der Email-Hotline auf Empfehlung von Herrn Markus Frick Aktien der Star Energy Corporation und Stargold Mines Incorporated gekauft und fast alles verloren. Der Anlegeranwalt Andreas Köpke von den auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälten machte für den Anleger Schadensersatzansprüche gegen Herrn Frick geltend: „Wir sind der Meinung, dass Herr Frick die Anleger wissentlich falsch informiert hat, die Kurse zugunsten Dritter manipuliert hat und dadurch sehr viele Abonnenten seines Börsenbriefs Email-Hotline sehenden Auges geschädigt hat.“

Das hat Kammergericht in dem Fall bis auf Weiteres bestätigt. Markus Frick habe nach der Einschätzung der Berliner Berufungsrichter seine Anlagetipps unseriös recherchiert, die Kurse der im Streit stehenden, empfohlenen Aktien manipuliert, seine aus dem Abonnement der Email-Hotline folgenden Vertragspflichten verletzt und eine unerlaubte Handlung begangen. Das indiziere einen Schadensersatzanspruch des Anlegers.

Rechtsanwalt Andreas Köpke: „Das ist nach unserer Einschätzung der Durchbruch in der Vertretung der Markus Frick-Geschädigten. Soweit ersichtlich ist das die erste für die Email-Hotline-Betroffenen höchst erfreuliche Einschätzung der für diese ganzen Sachen mittlerweile zuständigen Berliner Gerichte. Und die hat grundsätzliche Bedeutung. Jeder, der durch die reichlich zweifelhaften Anlagetipps des Börsengurus Geld mit Investments in Aktien der Star Energy Corporation, Stargold Mines Incorporated und/ oder Russoil Corporation verloren hat, sollte Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Viele Betroffenen dürften ganz ausgezeichnete Erfolgsaussichten haben.“

Der Markus-Frick-Skandal ist einer der größten Schadensfälle auf dem deutschen Kapitalmarkt. Experten gehen davon aus, dass circa 30.000 Anleger aufgrund der Tipps des selbsternannten Börsencoachs rund EUR 700 Mio. investiert haben sollen. Viele verloren ihr ganzes Geld. Und der Mann ist noch im Geschäft. Er bewirbt seinen Email-Börsenbrief mit „kompetent“ und „gewinnbringend“ und behauptet „Börsenerfolg ist erlernbar“. Wenn das wahr wäre, könnte Herr Frick der reichste Mensch der Welt sein. Das ist er aber nicht… . Eine lächerliche Selbstbeweihräucherung, findet Anlegeranwalt Köpke.

GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte hat bereits mehrere hundert Betroffene beraten und rät allen Markus Frick-Geschädigten, Schadensersatzansprüche gegen den Börsencoach von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. So schnell wie möglich. Denn wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/78454/2356853/markus-frick-jetzt-geht-s-los-berliner-berufungsgericht-konstatiert-schadensersatz-begruendendes/api

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.