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Bei Sicht unter 50 Metern Nebelschlussleuchte einschalten

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Bonn (dapd). Bei Überlandfahrten kennen viele Autofahrer die Crux, wenn sie meist früh am Morgen oder in den Abendstunden unverhofft in eine Nebelbank tauchen. „Sinkt die Sicht auf weniger als 50 Meter, sollte die Nebelschlusslampe leuchten und die Tachonadel nur maximal diesen Tempowert anzeigen“, rät Ulrich Köster vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in Bonn. „Orientierung auf der Autobahn gibt der Abstand zwischen zwei Leitpfosten, nicht der zum vorausfahrenden Fahrzeug.“

Wird eine Nebelschlussleuchte bei unerheblicher Sichtbehinderung eingeschaltet oder bei Sichtweiten über 50 Meter, drohen 35 Euro Verwarnungsgeld. Viel tiefer in die Tasche greifen muss, wer bei Nebel das Abblendlicht nicht eingeschaltet hat. Drei Punkte im Flensburger Verkehrsregister und 60 Euro sind die Quittung für solches Fehlverhalten.

Sehen und gesehen werden heiße es eben auch bei Tag, mahnt ZDK-Experte Köster. Tagfahrlicht oder Abblendscheinwerfer erhöhten die Erkennbarkeit, saubere Gläser und korrekt eingestellte Scheinwerfer sowieso.

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