Aktuelle MeldungenFinanzenVerschiedenes

Bei Mietminderung ist Vermieter in der Beweispflicht

ARKM.marketing
     

Hamburg. Wenn ein Vermieter beweisen kann, dass ein Wohnungsmangel schon bei Abschluss des Mietvertrages vorlag, darf der Mieter deswegen nicht die Miete mindern. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Hamburg hervor (AZ: 333 S 65/08).

In dem Fall hatte der Mieter die Miete wegen störender Geräusche durch ein Tor der unter der Wohnung befindlichen Tiefgarage gemindert. Während des Mietverhältnisses war ein neuer Antriebsmotor für das Tor eingebaut worden. Der Vermieter behauptete jedoch, dass störende Geräusche bereits durch den alten Motor verursacht worden seien. Nach seiner Ansicht war eine Mietminderung ausgeschlossen, weil die Geräuschbelästigung bereits seit Beginn des Mietverhältnisses vorhanden war und vom Mieter zunächst hingenommen wurde.

Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger konnte jedoch nicht mehr aufklären, ob die Störung bereits zu Beginn des Mietverhältnisses vorhanden war. Da der alte Motor nicht mehr vorhanden war, konnte er den Zustand zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages nicht mehr rekonstruieren.

Das Landgericht befand, dass der Mieter zur Mietminderung berechtigt war. Denn der Vermieter habe den Nachweis, dass das Garagentor bereits bei Beginn des Mietverhältnisses störende Geräusche verursachte, nicht erbracht. Für die Kenntnis des Mieters vom Mangel zu Mietbeginn trage jedoch der Vermieter die Beweislast.

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.