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AWD begrüßt Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Klarstellung des Anspruchs von Handelsvertretern auf Hilfsmittel

Hannover (ots) –

Mit seinem Urteil vom 4. Mai 2011 hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein deutliches Zeichen gesetzt. AWD begrüßt dieses Urteil ausdrücklich, da nunmehr durch den BGH für alle Parteien eine Klarstellung in diesem Bereich geschaffen wurde.

Erstmalig wurde dabei auf Ebene des höchsten deutschen Gerichtes über die im Handelsvertreterrecht in Deutschland umstrittene Frage entschieden, welche erforderlichen Materialien und Unterlagen nach § 86a HGB einem Handelsvertreter für die Ausübung seiner Tätigkeit kostenfrei überlassen werden müssen.

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Diese eindeutige Klarstellung fehlte bislang in Deutschland und gilt nicht nur für den Finanzvermittlungsbereich sondern branchenübergreifend für alle Bereiche, in denen Handelsvertreter für ein Unternehmen vermittelnd tätig werden.

Hintergrundinformationen:

Mit rund 5.500 Beratern und rund 500 Repräsentanzen in 2010 ist die AWD-Gruppe einer der führenden Finanzdienstleister in Europa für die Beratung von Privathaushalten mit mittleren bis gehobenen Einkommen. AWD bietet keine eigenen Produkte an, sondern kann bei der Produktauswahl auf ein breites Produktportfolio führender europäischer Hersteller zurückgreifen. Kernmärkte der AWD-Gruppe sind Deutschland, Österreich, Großbritannien und die Schweiz. Zudem ist AWD in ausgewählten Ländern der Region Zentral-/Osteuropa tätig.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/28954/2037838/awd_holding_ag/api

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