Aktuelle MeldungenRechtVerschiedenes

«Autohändler-Kärtchen» auf Parkplätzen genehmigungspflichtig

ARKM.marketing
     

Essen/Düsseldorf. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat der «wilden Werbung» von Gebrauchtautokäufern Grenzen gesetzt. Laut einem Beschluss des OLG stellt das gewerbliche Befestigen von Visitenkarten an auf öffentlichen Parkplätzen abgestellten Autos eine «genehmigungspflichtige Sondernutzung» dar, wie die «Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung» (Montagausgabe) berichtete. Händler müssen sich damit ein «Okay» bei der jeweiligen Straßenbaubehörde holen und dafür zahlen.

Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Moers und wiesen die Beschwerde eines Autohändlers als unbegründet zurück. Dieser hatte auf dem Parkplatz hinter dem Moerser Rathaus derartige Karten verteilt. Er wurde dafür von der Stadt mit einem 200-Euro-Bußgeld belegt.

In der Urteilsbegründung heißt es dem Blatt zufolge, das Verteilen der Kärtchen diene ausschließlich gewerblichen Zwecken und gehe damit darüber hinaus, was Juristen unter dem sogenannten Gemeingebrauch von Straßen verstehen. Straßen sollen in diesem Sinne vor allem der Fortbewegung dienen, aber auch der Kontaktaufnahme und der Kommunikation. «Aus der Funktion der Straße als ‚Forum der Kommunikation‘ ergibt sich aber eine Grenze dort, wo nicht mehr der Meinungsaustausch, sondern das geschäftliche Interesse des einzelnen im Vordergrund steht», urteilten die Richter. Ausdrücklich wiesen sie darauf hin, dass man das Einverständnis der Pkw-Halter zu dieser Form von Werbung nicht voraussetzen könne.

(Az.: IV-4RBs-25/10 und IV-4Ws 57/10 Owi)

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.