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Anwalt Hahn empfiehlt: Erst fachanwaltlich prüfen lassen, dann handeln

Hamburg (ots) – Am 25. Oktober 2011 kam das Aus für den Degi International: Der offene Immobilienfonds wird innerhalb von drei Jahren abgewickelt. Jetzt erhalten die Kunden der Allianz Deutschland ein Vergleichsangebot, dass die Fondsanteile für 42,78 Euro pro Anteil angekauft werden. Von diesem Angebot können nur die Anleger Gebrauch machen, die ihre Anteile vor der Schließung des Fonds am 17. November 2009 auf Empfehlung der Allianz erworben haben und die Anteile noch halten. Außerdem müssen die Anteile in einem Depot bei der Allianz Bank beziehungsweise der Allianz Global Investors liegen. Das Angebot ist bis zum 15. Februar 2012 befristet.

Nach Einschätzung des Hamburger Fachanwalts Peter Hahn müssen die betroffenen Anleger des Degi International sehr genau prüfen, ob das Angebot wirtschaftlich attraktiv ist. Am besten sei es, so Hahn, „das Angebot der Allianz Deutschland fachanwaltlich prüfen zu lassen“. Denn mit der Annahme müssten die Anleger auf alle Ansprüche gegenüber der Allianz und deren Vertretern in Zusammenhang mit dem Degi International verzichten. „Damit wird ein Verlust von etwa 23 Prozent realisiert“, sagt Hahn. „Insbesondere Anleger mit höheren Anlagesummen und einer eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherung sollten deshalb genau abwägen, wie sie sich entscheiden.“

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertritt bereits zahlreiche Anleger des Degi International. Mögliche Schadensersatzansprüche lassen sich mit Falschberatung und Verheimlichung von Rückvergütungen begründen. Hahn: „Wir haben bei der Bearbeitung der Mandate festgestellt, dass zahlreiche Erwerber von Anteilen an offenen Immobilienfonds von verschiedenen Banken systematisch falsch beraten worden sind. In zwei Fällen haben wir für Mandanten mit Anteilen am Degi International bereits Klage bei Gericht eingereicht.“

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Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als „empfohlene Kanzlei“ bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den „häufig empfohlenen“ Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/61631/2140844/allianz-macht-beim-degi-international-vergleichsangebot-anwalt-hahn-empfiehlt-erst-fachanwaltlich/api

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