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Anlegerin verklagt Santander Bank wegen Falschberatung beim Immobilien-Dachfonds "Vermögensverwaltungsfonds KapitalProtekt Substanz P"

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Hamburg (ots) – Eine Anlegerin aus Norddeutschland hat jetzt die Santander Bank AG beim Landgericht Lübeck verklagt. Der Grund: Falschberatung beim Erwerb von Anteilen an dem Immobilien-Dachfonds „Santander Vermögensverwaltungsfonds KapitalProtekt Substanz P“. Die Klägerin hatte auf Empfehlung der SEB Bank AG im November 2009 für 99.824,13 Euro Anteile an dem Dachfonds zu einem Kurs von 1.035,52 Euro pro Anteil erworben. Der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn macht dem Geldinstitut schwere Vorwürfe: „Die Bank hätte unsere Mandantin beim Erwerb darauf hinweisen müssen, dass mehr als die Hälfte der Zielfonds geschlossen waren und keine Anteile mehr zurückgenommen haben.“

Der „Santander Vermögensverwaltungsfonds KapitalProtekt Substanz P“ (ISIN: DE000SEB1AMA4) wurde am 1. September 2008 aufgelegt und wird von der SEB Investment GmbH verwaltet. In den Fonds sind von den Anlegern rund 288 Millionen Euro investiert worden. Der Dachfonds hat die Gelder in verschiedene geschlossene Immobilienfonds – als Zielfonds – angelegt. Darunter sind mit Stand per 31. Juli 2012 AXA Immoselect (15,19 Prozent), der CS Euroreal (13,73 Prozent), der SEB ImmoInvest (10,25 Prozent) und der KanAm Grundinvest (6,19 Prozent). Insgesamt waren vor dem Beratungsgespräch, im Juni 2009, bereits 47,22 Prozent des Fondsvermögens in Wertpapieren angelegt, die seit Oktober 2008 wirtschaftliche Schwierigkeiten hatten. Am 14. September 2012 wurden Anteile des Fonds an der Börse Hamburg zu einem Kurs von 550,00 Euro gehandelt.

„Auch Anleger, die ihre Anteile weiter halten wollen, werden deutliche Verluste erleiden“, warnt Hahn. „Wer jedoch den entstehenden Schaden nicht hinnehmen will, kann bei Falschberatung oder eventuell fehlerhaften Angaben im Prospekt Schadensersatz geltend machen – gegen die beratende Bank und/oder die Kapitalanlagegesellschaft“, erläutert Hahn. In dem aktuellen Fall würde die Santander Bank AG als Rechtsnachfolgerin der SEB Bank AG verklagt.

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertritt zahlreiche Anleger von offenen Immobilien- und Dachfonds. Nach einer Studie der Ratingagentur Scope sollen bereits mehr als 90 Prozent der Immobilien-Dachfonds von einer Schließung und Abwicklung betroffen sein. Die Kanzlei hat erstinstanzlich beim Landgericht Frankfurt am Main bereits zwei positive Urteile für Anleger von offenen Immobilienfonds erstritten.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2011/2012, als „häufig empfohlene Kanzlei“ bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den „häufig empfohlenen“ Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/61631/2326485/hahn-rechtsanwaelte-anlegerin-verklagt-santander-bank-wegen-falschberatung-beim-immobilien/api

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