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ADAC kritisiert geringe Erstattungen bei Flugstornierungen

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München. Stornieren Verbraucher einen Flug bei einer Billigairline, bekommen sie lediglich einen Teil der Servicegebühren zurück. Der reine Flugpreis werde ihnen dagegen in keinem Fall erstattet, teilte der ADAC am Donnerstag bei der Vorstellung einer entsprechenden Erhebung mit. Von den Nebenkosten, die nur anfallen, wenn tatsächlich geflogen wird, zahlten die Gesellschaften im Schnitt 56 Prozent.

Ein ADAC-Sprecher verwies jedoch darauf, dass die Airlines «eigentlich rechtlich verpflichtet» wären, die Nebenkosten vollständig zu erstatten. Ihnen stünde lediglich eine Bearbeitungsgebühr zu. Allerdings gebe es dafür noch keine Gerichtsurteile, da wegen der vergleichsweise geringen Beträge noch keine Verbraucher geklagt hätten und daher keine entsprechenden Gerichtsurteile vorlägen. Dagegen hätten die «in der Momentaufnahme» getesteten Airlines in ihren Geschäftsbedingungen eine Erstattung des reinen Flugpreises ausgeschlossen. Dies sei bei teuren Linienflügen jedoch nicht der Fall.

Bei der Untersuchung von 15 Billiganbietern schnitten den Angaben zufolge die skandinavische SAS und Spanair am besten ab. Beide erstatteten den Testern jeweils 89 Prozent der 91 und 89 Euro Nebenkosten. Auf mehr als 80 Prozent beliefen sich auch die Rückzahlungen bei Turkish Airlines, TUIfly und Condor.

Der irische Mitbewerber Ryanair rückte dagegen für den nicht angetretenen Flug nichts heraus. Damit verdiene die Gesellschaft an einem Kunden, der die Reise nicht antritt, deutlich mehr, als an einem, der fliegt. Da zudem der eigentliche Flug nur mit drei Euro zu Buche schlägt, die Nebenkosten sich aber auf 76 Euro summieren, ergebe sich ein satter Gewinn, hieß es. Darüber hinaus könne dieser Flug erneut verkauft werden.

Neben der Höhe der Erstattungen kritisierte der Automobilclub auch das Erstattungsverfahren als teuer und schwierig. Zwar seien die Buchungen über das Internet meist problemlos, doch von Kundenservice fehle im Stornofall meist jede Spur. Zudem kritisierte der ADAC die oftmals undurchsichtige Zusammensetzung des Erstattungsbetrages.

Für die Erhebung wurde den Angaben zufolge bei 15 Airlines ein Monat im Voraus online ein Hin- und Rückflug zum günstigsten Tarif gebucht und zwei Wochen später wieder abgesagt. Die Flüge sollten dabei größtenteils von München in europäische Großstädte gehen.

ddp.djn/jwu/mbr

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