Abgefahrene Reifen kosten nicht zwangsläufig den Versicherungsschutz
Koblenz. Wer mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist, verliert nicht automatisch den Versicherungsschutz bei einem Unfall, wenn der auch mit neuen Reifen nicht zu verhindern gewesen wäre. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (AZ: 10 U 253/08) hervor. In dem Fall war ein Mann mit abgefahrenen Reifen in eine Pfütze gefahren, ins Schleudern gekommen und hatte einen Unfall verursacht.
Die Versicherung wollte nicht zahlen, weil die Reifen abgefahren waren. Allerdings konnte sie sich damit vor Gericht aber nicht durchsetzen. Die Richter hatten nämlich ein Gutachten anfertigen lassen, nach dem der Unfall wegen der Tiefe der Pfütze auch mit neuen Reifen geschehen wäre. Die Versicherung könne aber nur dann die Zahlung verweigern, wenn die abgefahrenen Reifen den Unfall verursacht hätten. Und das sei hier nicht der Fall.
(DDP)
Veröffentlicht von:
Letzte Veröffentlichungen:
- Verschiedenes18. März 2024Risikominimierung in der Fertigung – Warum sie unerlässlich ist
- Verschiedenes18. März 2024Imagefilm-Produktion für interne Kommunikation: Wie man Mitarbeiter mit Imagefilmen erreicht und motiviert
- Verschiedenes15. März 2024Nachhaltige Geldanlagen: Ethische und umweltfreundliche Optionen für Investoren
- Verschiedenes15. März 2024Die Arbeitswelt im Wandel – New Work Offices