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Ab Juli gelten neue KfW-Förderstandards für Energieeffizienz-Häuser

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Frankfurt/Main. Ab 1. Juli führt die staatliche KfW-Bankengruppe in ihrem Förderangebot für «Energieeffizientes Bauen und Sanieren» neue Standards für den Neubau und die Sanierung von KfW-Effizienzhäusern ein. Zukünftig stehen Interessierten, die ihr Haus sanieren wollen, neben den bisherigen KfW-Effizienzhäusern 115, 100 und 85 zwei weitere neue Standards zur Verfügung, die KfW-Effizienzhäuser 70 und 55. Für den Neubau können sich Bauherren neben dem KfW-Effizienzhaus 70 dann auch für die KfW-Effizienzhäuser 55 und 40 entscheiden.

Gleichzeitig laufen die inzwischen nahe am gesetzlichen Mindestniveau liegenden Eingangsförderstufen 130 in der Sanierung und 85 im Neubau aus.

Neu ist auch, dass die KfW künftig auch in der Neubauförderung Tilgungszuschüsse ergänzend zum Förderkredit gewährt. Diese betragen bis zu zehn Prozent der Darlehenssumme. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der erreichten Energieeffizienz des Gebäudes. Je besser die Energieeffizienz, desto attraktiver die Förderung. Gleichzeitig werden die Zinssätze innerhalb der einzelnen Programme vereinheitlicht. Damit wird die Förderung insgesamt für die Kreditnehmer einfacher und transparenter.

Mit den zunehmenden Anforderungen an den Effizienzstandard der Gebäude gewinnt auch die Qualität der Bauausführung an Bedeutung. Deshalb definiert die KfW zukünftig ab dem KfW-Effizienzhaus 55 zusätzliche Anforderungen an die Baubegleitung durch Sachverständige. Bauherren sollen damit die Sicherheit erhalten, dass der gewünschte Effizienzhausstandard in der Praxis auch tatsächlich erreicht wird.

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