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Ab 1. April strengere Förderbedingungen für Raumheizungsoptimierung

Frankfurt am Main. Hausbesitzer sollten sich bis Ende März noch die KfW-Prämie für Heizkörperthermostatventile sichern, rät der VDMA Fachverband für Armaturen. Denn das Anfang April 2009 von der KfW aufgelegte Förderprogramm 431 «Sonderförderung – Energieeffizient Sanieren» wird am 1. April 2010 durch eine Fassung abgelöst, die die Hürden für den Antragsteller erhöht.

So wird die Mindestinvestitionssumme von 400 Euro auf 600 Euro angehoben. Die bisherige Möglichkeit der Förderung von Einzelmaßnahmen, wie Thermostatkopftausch, Ventilwechsel oder Pumpenerneuerung entfällt. Optimierungsmaßnahmen sind zukünftig nur noch in Verbindung mit einem hydraulischen Abgleich förderfähig. Darüber hinaus müssen alle Maßnahmen zur Effizienzverbesserung umgesetzt werden, die aufgrund einer Analyse des Heizsystems erforderlich sind.

Der VDMA Fachverband Armaturen empfiehlt deshalb, noch die Vorteile des aktuellen Programms zu nutzen. Dabei wird der Austausch alter Thermostatköpfe gegen moderne, energieeffiziente Varianten gefördert. Für die Optimierung der Wärmeverteilung gibt es einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der Kosten. Außerdem wird die qualifizierte Baubegleitung während der Sanierungsphase durch einen Sachverständigen mit einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2000 Euro je Antragsteller und Investitionsvorhaben unterstützt.

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ddp.djn/kaf/mwo

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