Unternehmerwissen

Vermögenswirksame Leistungen als Bausparvertrag noch zeitgemäß?

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Gummersbach – Als Arbeitgeber ist es immer gut, wenn man seinen Mitarbeitern noch zum vereinbarten Bruttogehalt noch das ein oder andere “Zückerchen” in Form von vermögenswirksamen Leistungen (VL), betrieblicher Altersvorsorge (bAV), oder Gesundheitsleistungen wie der Kostenübernahme der Fitnessstudiogebühren anbietet. Aufgrund sehr niedriger Zinsen auf dem Geldmarkt stellt sich heute jedoch die Frage, ob ein Bausparvertrag noch zeitgemäß ist. Das wollen wir in unserem heutigen Beitrag in der Kategorie “Unternehmerwissen” gerne erläutern.

Bausparverträge vergleichen!

Auf der Arbeitgeberseite ist die Angelegenheit sehr einfach. Wenn Sie sich dazu entschlossen haben Ihren Mitarbeitern etwas Gutes zu tun, dann können Sie sehr schnell diese Zusatzleistung in Ihrem Betrieb einführen. Wichtig ist: VL müssen nach der Entscheidung jedem Arbeitnehmer angeboten werden. Der Gleichbehandlungsgrundsatz hat höchste Priorität. Wenn einer VL angeboten bekommt, dann muss es jeder angeboten bekommen. Die VL können dabei in unterschiedliche Formen vom Arbeitnehmer genutzt werden. Bausparvertrag, oder zum Beispiel eine Fondsgebundene Lebensversicherung für eine Zusatzrente im Alter.

Der Klassiker ist nach wie vor der Bausparvertrag. Dieser kann vom Arbeitsgeber mit bis zu 40 Euro bezuschusst werden. Zusätzlich erwirtschaftet der Vertrag noch Zinsen – die aber bei der aktuellen Zinssituation nicht redenswert sind – und wenn der Arbeitsnehmer nach dem Vermögensbildungsgesetz noch förderberechtigt ist, dann erhält er zudem jährlich staatliche Zuschüsse zu seinem Ersparten. Nach sieben Jahren kann das angesparte Bauspar-Vermögen für die eigenen vier Wände genutzt werden. Entweder als Eigenkapital zum Bauen, Kaufen oder Renovieren, oder man kann zu den vereinbarten Zinsen zusätzlich zum angesparten Bausparguthaben noch einen Baukredit aufnehmen. Genau hier muss der Arbeitsnehmer bei der Wahl seiner Bausparkasse genau differenzieren!

Ein Bausparvertrag Vergleich ist absolut wichtig. Jede Gesellschaft hat unterschiedliche Schwerpunkte, oder auch innerhalb eines Anbieters gibt es oft mehrere Varianten. Mal mehr Sparzinsen, oder einen niedrigeren Zinssatz für die Kreditaufnahme nach der Ansparphase von sieben Jahren. Auf die Eingangsfrage können wir nur antworten: Ja, ein Bausparvertrag ist immer noch zeitgemäß, wenn man mittel-/langfristig vor hat Wohneigentum zu erwerben, oder sich schon langfristig Renovierungsarbeiten am eigenen Haus, oder nach dem Erbe des Elternhauses andeuten. Es ist dann sogar ratsam zusätzlich zum Arbeitgeberanteil und den staatlichen Zuschüssen und Wohnungsbauprämien einen eigenen höheren Sparanteil zu leisten. Je höher das Sparguthaben am Ende der Vertragslaufzeit, umso höher ist dann auch der Baukredit mit sehr niedrigen Zinsen.

Notgroschen: Der Bausparvertrag

Ein weiterer Vorteil dieser sehr konservativen Geldanlageform ist, dass der Bausparvertrag auch als typischen “Notgroschen” fungiert. Das Guthaben kann jederzeit im absoluten Notfall beliehen oder aufgelöst werden. Dann jedoch – darüber muss man sich von Anfang an im Klaren sein – müssen ggf. staatliche Förderungen und Steuervorteile bei der Einkommenssteuer zurückgezahlt werden.

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