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Wer behält den Durchblick durch den Steuer-Dschungel?

Der weitaus größte Teil der Steuerpflichtigen ist eigentlich schon überfordert, wenn es darum geht, die Einkommensteuererklärung korrekt auszufüllen. Welche Freibeträge können geltend gemacht werden und welche Sonderausgaben müssen wo eingetragen werden – das sind nur zwei von vielen Fragen, die den Steuerpflichtigen alljährlich plagen. Umso schwieriger ist die Situation für Freiberufler und Gewerbetreibende. Sie müssen meist zusätzlich noch weitere Formulare wie Umsatzsteuervoranmeldung und -erklärung oder die Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt abgeben und dafür vorgegebene Fristen beachten. Andernfalls drohen Bußgelder und im schlimmsten Fall vielleicht sogar eine Steuerprüfung. Deshalb verlassen sich Unternehmer lieber auf die Hilfe von Profis, wenn es um steuerliche Belange geht.

Darum ändern sich die Steuern ständig

Es braucht keine große, grundlegende Reform des deutschen Steuerrechts wie sie von Experten regelmäßig gefordert wird, damit sich die Steuerzahler ständig auf Neuerungen und Änderungen einstellen müssen. Denn das Steuerrecht befindet sich kontinuierlich im Fluss. Ein Grund ist die Rechtsprechung der Finanzgerichte, die bei Streitfällen definiert wie die entsprechenden Gesetze konkret anzuwenden sind. Zu weiteren Änderungen kommt es durch Finanzverwaltung und vor allem Politik.

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Das beste Beispiel hierfür sind die Regelungen, die zum ersten Januar 2014 in Kraft traten und teilweise auch Unternehmer betreffen. Diese wurden noch von der konservativ-liberalen Regierung durch die Große Koalition umgesetzt, auch wenn Union und SPD im Vorfeld der vergangenen Bundestagswahl große Änderungen im Steuerrecht angekündigt hatten: Die SPD wollte verschiedene Steuern erhöhen, während die Union Steuersenkungen versprach. Weil diese Ziele nicht vereinbar waren, einigten sich die Koalitionäre auf den Deal, dass alles beim alten bleibt und nur die zuvor beschlossenen Änderungen umgesetzt werden. Dazu gehören:

– der Grundfreibetrag steigt auf 8354 Euro

– Beiträge zur Altersvorsorge können in größerem Umfang geltend gemacht werden

– ein größerer Teil der Rente muss versteuert werden

– Reisekosten wurden umfangreich geändert

– die Kfz-Steuer entfällt nur für Fahrzeuge, die weniger als 95 Gramm Kohlendioxid pro gefahrenem Kilometer ausstoßen

– die Grunderwerbssteuer steigt in mehreren Bundesländern

So können Unternehmer sparen

Unternehmer können ihre Steuerlast in erster Linie durch das gezielte Einsetzen von Abschreibungen senken. Sie können den Gewinn beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen durch Sonderabschreibungen mindern oder Rücklagen bilden, um stille Reserven zu übertragen. Auch wer betriebliche Elektrofahrzeuge privat nutzt, profitiert seit 2013 von einer günstigeren Bewertung.

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen

Für viele Unternehmer ist der Steuerberater zu einem unverzichtbaren Helfer geworden, wenn es um Steuern geht. Moderne Kanzleien bieten ein vielfältiges Spektrum an Leistungen an, von der Abgabe der Steuererklärung über das Erstellen von Jahresabschlüssen bis hin zur Lohnbuchhaltung. Letzteres könnte sich im Lauf des Jahres 2014 zur gefragten Dienstleistung entwickeln, denn ebenfalls seit Januar sind die Unternehmen verpflichtet, die Lohnabrechnung auf das elektronische Lohnsteuerverfahren umzustellen. Die letzte Schonfrist, die Firmen eingeräumt wurde, die sich für das Verfahren erst im Dezember 2013 angemeldet hatten, lief im Juni des Jahres aus. Nun werden die steuerlichen Abzugsmerkmale endgültig für alle Arbeitnehmer in der Datenbank des Bundesfinanzministeriums gesammelt und elektronisch an die Arbeitgeber weitergeleitet.

Bessere Rahmenbedingungen für Gründer?

In ihrem wöchentlichen Video-Podcast kündigte Kanzlerin Angela Merkel eine bessere Förderung für Unternehmensgründungen an – diese sollen auch mit Steuererleichterungen verbunden sein. Zugleich warb sie für eine größere Akzeptanz von Unternehmensgründern. Denn anders als etwa in den USA haben es Gründer in Deutschland extrem schwer, nach dem Scheitern einer Geschäftsidee eine zweite oder dritte Chance zu erhalten.

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