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Hochschulallianz für den Mittelstand warnt vor negativen Auswirkungen

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Berlin – Die aktuell in Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Sachsen geplanten neuen Ingenieurgesetze enthalten eine Reihe von Regelungen, die erstmals länderspezifische Prüfungen und Vorgaben für die Inhalte von Studiengängen durch die Ingenieurkammern einführen. Dadurch würden neue Ländergrenzen im Berufsrecht errichtet, die insbesondere für den deutschen Mittelstand die Rekrutierung von dringend gesuchten Ingenieuren erschweren. Die Einführung berufsständischer Sonderrechte für die Ingenieurkammern stellt darüber hinaus die etablierte ingenieurwissenschaftliche Ausbildung in Deutschland in Frage.

Quelle: Hochschulallianz für den Mittelstand / Hochschule Koblenz
Quelle: Hochschulallianz für den Mittelstand / Hochschule Koblenz

Erforderlich werden die Novellierungen der Ingenieurgesetze in den Ländern durch die Übernahme der neuen EU-Berufsanerkennungsrichtlinie, die den weiteren Abbau bürokratischer Hürden und die Erhöhung der Mobilität in Europa zum Ziel hat. Die jetzt vorgelegten Gesetzentwürfe konterkarieren allerdings den Sinn der EU-Richtlinie. Statt zum Abbau von Bürokratie und Mobilitätshemmnissen beizutragen, führen sie neue länderspezifische Regelungen und Vorgaben für Ingenieure ein und behindern damit die Mobilität und Flexibilität im deutschen Arbeitsmarkt.

Dies wird insbesondere dem Mittelstand die Rekrutierung von dringend gesuchten Ingenieuren erschweren.

Die Ausbildung von Ingenieuren gehört zur Kernkompetenz der anwendungsorientierten Hochschulen in Deutschland. Sie bilden bundesweit über zwei Drittel der Ingenieur-Absolventen aus. Studierende der Ingenieurwissenschaften konnten in Deutschland bislang sicher sein, eine bundesweit und international anerkannte sowie den jeweils aktuellen wissenschaftlichen Forschungsstand repräsentierende Ausbildung zu erhalten. Die Qualitätssicherung erfolgt durch die Akkreditierung der Studiengänge, die den Nachweis erbringen muss, dass diese für den Beruf des Ingenieurs bzw. der Ingenieurin qualifizieren. Dieses etablierte System sichert die Qualität künftiger Fach- und Führungskräfte insbesondere für die mittelständische Wirtschaft in Deutschland. Die geplanten zusätzlichen ländergesetzlichen Vorschriften für Lehrinhalte oder Prüfungen durch wissenschaftsferne, berufsständische Vereinigungen, wie in den Gesetzentwürfen für die Ingenieurkammern vorgesehen, werden dieses Vertrauen massiv beeinträchtigen. Das steht den immensen Anstrengungen von Hochschulen und Wirtschaft entgegen, mehr junge Menschen für ingenieurwissenschaftliche Studienangebote zu gewinnen, und gefährdet den Nachwuchs an Fach- und Führungskräften und die Innovationsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft in Deutschland.

Die Hochschulallianz für den Mittelstand stellt sich daher gegen jeden Versuch, die Freiheit von Forschung und Lehre und den technologischen Fortschritt durch bürokratische Hemmnisse einzugrenzen. „Kleinstaaterei und berufsständische Sonderrechte gehören nicht mehr ins 21. Jahrhundert“, erklärt dazu Prof. Dr. Kristian Bosselmann-Cyran, Präsident der Hochschule Koblenz und Mitglied in der Hochschulallianz. Für ihn wäre stattdessen der richtige Schritt in Richtung Bürokratieabbau, wenn in Zukunft bundeseinheitlich alle Hochschulen auf ihren Abschlussurkunden eigenverantwortlich darauf hinweisen könnten, dass die Absolventen nach dem Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes die Berufsbezeichnung Ingenieur tragen dürfen und somit ein gesonderter Antrag bei den Ingenieurkammern überflüssig würde.

Quelle: Hochschulallianz für den Mittelstand / Hochschule Koblenz

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