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Bauwirtschaft entrüstet: Vorteilnahme durch Holzbau-Broschüre verstößt gegen die Neutralität von Ministerien

Zeilarn  – Das Bayerische Bauministerium hat zusammen mit dem Bayerischen Forstministerium eine 83 Seiten umfassende, digitale Broschüre zum Vorteil der Holzbauweise auf einer eigens dafür eingerichteten Website aufgelegt. In dieser Woche brachten sie die Publikation gemeinsam an den Start. Darf der Bayerische Staat als einer der größten Waldbesitzer eine Bauweise derart bevorzugen und daraus selbst sogar Vorteile ziehen? Unternehmer Johannes Edmüller, Geschäftsführer des mittelständischen Ziegelherstellers Schlagmann Poroton aus dem niederbayerischen Zeilarn, stellt dies empört in Frage. Er beklagt eine staatlich verordnete Wettbewerbsverzerrung.

Foto: "obs/Schlagmann POROTON GmbH & Co.KG"
Foto: “obs/Schlagmann POROTON GmbH & Co.KG”

In der digitalen Broschüre “Holz – zeitlos schön” werden sieben staatliche Holzbau-Projekte, die die Bayerische Staatsregierung in Auftrag geben ließ, vorgestellt. Diese will laut einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 31. März des Bayerischen Bauministeriums und des Bayerischen Forstministeriums “das Bauen mit Holz weiter voranbringen”. Für Unternehmer Johannes Edmüller, der erst vor Kurzem mit dem Bayerischen Mittelstandpreis von Ministerpräsiden Horst Seehofer ausgezeichnet wurde und sich in vielen Gremien der Bauindustrie u.a. auch über seine Stiftung für die Förderung des Nachwuchses am Bau engagiert, ist dies ein Schlag gegen den freien Wettbewerb unter gleichrangigen Bauprodukten.

“Eine staatliche Förderung von Werbemaßnahmen des Holzmarketings – und als nichts anderes ist diese Publikation einzuordnen – ist absolut inakzeptabel und zudem rechtlich nicht haltbar,” so Edmüller aufgebracht. “Eine Behörde wie die Oberste Bayerische Baubehörde als Teil des Bau- und Innenministeriums unterliegt einer strikten Neutralität, die durch die Veröffentlichung dieser Broschüre eindeutig verletzt wurde.” Eine derartige Einflussnahme könne in der Tat einen eindeutigen Verstoß des europäischen Beihilfeverbots nach Art. 107 AEUV darstellen und eine bedenkliche Verzerrung des Wettbewerbs der Bauprodukte mit sich ziehen. Dies untermauert auch ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2009, in dem die Grenzen einer staatlichen Finanzierung der Holzwirtschaft gezogen wurden und die Finanzierung des damaligen Holzabsatzfonds als verfassungswidrig erklärt wurde.

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Nicht nur, dass der Freistaat Bayern mit derartigen Aktionen einseitig einen Baustoff fördert, hier wird die gesamte Branche des Mauerwerksbaus in Mitleidenschaft gezogen. Gerade das ausführende Handwerk, die regional ansässigen Bauunternehmen werden mit dem Präferieren der Holzbauweise völlig außen vor gelassen. Hätten doch gerade sie, aufgrund des um sich greifenden Fachkräftemangels, Hilfe von staatlicher Seite dringend nötig.

Quelle: (ots)

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