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Sicher unterwegs im Netz

So lässt sich Datenklau beim Onlinekauf vermeiden

94 Prozent der deutschen Internetnutzer über 14 Jahre kaufen inzwischen auch im Web ein – das entspricht einer Gesamtzahl von etwa 51 Millionen Bundesbürgern. Das ergab eine repräsentative Umfrage, die im Auftrag des Hightech-Verbands Bitkom durchgeführt wurde. Eine neue Dynamik erhält das Online-Shopping durch den Siegeszug der Smartphones und Tablet-PCs: Damit kann man nun ortsunabhängig im Netz einkaufen.

Foto: djd/BV Volksbanken
Foto: djd/BV Volksbanken

“Falsche” Bestellung schnell stornieren

Beim Online-Shopping sollte man einige Vorsichtsregeln beachten, empfiehlt Ralf-Christoph Arnoldt vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Vor allem sei es wichtig, mit den eigenen Kontodaten im Internet vorsichtig umzugehen – egal ob eine Zahlung per Lastschrift, Kreditkarte oder Onlineüberweisung erfolge. “Bekommt man eine Bestellbestätigung für etwas, was man gar nicht gekauft hat, sollte man sofort Kontakt mit dem Händler aufnehmen, um die Bestellung zu stornieren und gegebenenfalls das Passwort zu ändern, damit Betrüger dann nicht die Zugangsdaten verwenden können.” Besondere Vorsicht sei angebracht, wenn man zum Bezahlen aufgefordert werde und dabei zusätzlich zur Kontonummer auch noch die Onlinebanking-PIN und -TAN eingeben solle. “Wer diese PIN hat, kann dann später beliebig oft in das Onlinebanking des Nutzers hineinsehen”, so Arnoldt.

Regelmäßig Kontoauszüge kontrollieren

Wer einen Schaden erst auf dem Kontoauszug bemerkt, hat bei einer Lastschrift bis zu 13 Monate Zeit, diese wieder zurückzugeben. Bei einer betrügerischen Kreditkartenzahlung sollte man sich dagegen umgehend an die Bank und an die Polizei wenden. “Wurde die Zahlung nicht vom Kunden vorgenommen, haftet in den meisten Fällen der Händler, da man die Bestellung der Ware nicht in Auftrag gegeben hat”, so Arnoldt. Bei Onlineüberweisungen sei die Sachlage anders. Diese fänden unabhängig vom Kaufvorgang statt, das Geld könne von der Bank nicht zurückgeholt werden, sondern man müsse sich direkt an den Händler wenden, um diesen in Regress zu nehmen. Mehr Informationen zum Thema gibt es unter bvr.de.

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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