Aktuelle MeldungenTechnologie

Office Manager 15.0 erschienen

ARKM.marketing
     

Königs Wusterhausen – Der Office Manager Version 15.0 ist auf dem Markt. Das Dokumentenmanagement-System erlaubt jetzt den mobilen Datenzugriff von unterwegs auf archivierte Dokumente, die automatische Dokumenterkennung auch für Anwender der Basis-Version „Pro“ sowie die manuelle Nachbearbeitung von Stapelscans.

So ist der Office Manager in 15. Generation nun auch als mobile App für iPhone, iPad und Android-Geräte verfügbar: „Die Entwicklung der Office Manager App war überfällig in Zeiten, in denen immer häufiger auch von unterwegs gearbeitet wird. Mit der neuen App können Anwender nun bequem mit ihrem Smartphone auf das elektronische Dokumentenarchiv zugreifen, per Fingertipp Dokumente öffnen und Aufgaben zur späteren Erledigung am Arbeitsplatz hinzufügen“, informiert Harald Krekeler, Geschäftsführer des Softwarebüros. Die Dokumente müssen dabei übrigens nicht in der Cloud abgelegt sein: Der heimische Office Manager dient als Server. Für Anwender der Enterprise-Edition ist zudem ein Server-Dienstprogramm mit zentraler Konfiguration des mobilen Datenzugriffs für alle Benutzer im Unternehmensnetzwerk erhältlich.

Bildquelle: Softwarebüro Krekeler
Bildquelle: Softwarebüro Krekeler

Ein weiteres Highlight betrifft die Belegerkennung: War diese bislang nur Anwendern der Enterprise-Edition vorbehalten, steht jetzt auch Nutzern der Pro-Edition eine Standard-Dokumentenerkennung in Scan- und Importprofilen zur Verfügung. Diese kann ohne weiteren Konfigurationsaufwand aktiviert werden. Mit Hilfe dieser automatischen Dokumentenerkennung lässt sich nun bequem nach dem Belegdatum im Dokumenteninhalt und den E-Mail-Eigenschaften oder nach einer passenden Kategorie aus der benutzerdefinierten Auswahlliste suchen. Die neue Standard-Dokumentenerkennung übernimmt zudem Eigenschaften aus ZUGFeRD-Rechnungen, wie Belegnummer, Name, Rechnungsdatum, Kategorie sowie den Rechnungsbetrag, wenn die Währung der Systemeinstellung entspricht. „Im ersten Schritt wurde diese neue Methode der Belegerkennung im Programm integriert und die wichtigsten Erkennungsfunktionen hinzugefügt. Hier wird es zukünftig weitere Funktionen und Optimierungen geben“, gibt Harald Krekeler einen Ausblick auf die weitere Entwicklung.

Neu ist auch die manuelle Nachbearbeitung von Stapelscans: Benutzer des Dokumentenmanagement-Systems können einen gescannten Dokumentenstapel jetzt manuell in einem Dialogfenster in einzelne Dokumente zerlegen. „Mit der neuen Funktion ist es möglich, einzelne Seiten zu löschen, beispielsweise nicht gewünschte, leere Rückseiten, oder Seiten zu kennzeichnen, an denen ein neues Dokument beginnt“, benennt Harald Krekeler einige Vorteile. Bislang war die Dokumenttrennungen ausschließlich mittels Barcode oder anhand der Seitenzahl möglich.

Darüber hinaus wartet die 15. Generation des Office Manager aber auch mit zahlreichen kleineren Neuerungen wie einer modernisierten Benutzeroberfläche der Ribbon-Menüs und einer verbesserten Dokumentenrecherche – die Standard-Volltextsuche wurde weiter optimiert – auf. Zudem wurden die neuen Möglichkeiten der aktuellen WORM-Software rdxLock berücksichtigt. Insbesondere die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege: Das Programm errechnet aus dem Belegdatum und dem Aufbewahrungszeitraum nun automatisch den Zeitpunkt, ab dem ein Beleg gelöscht werden darf. Entwickler dürfen sich außerdem über etliche neue Möglichkeiten in der Makro-Programmierung freuen, darunter neue OmAPI-Funktionen, neue Funktionen und Operatoren für die Rechenfunktion sowie neue Parameter für Tabellen-Variablen.

Quelle: Softwarebüro Krekeler

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.