RechtTechnologieTop-Thema

Nicht in die Abo-Falle tappen

ARKM.marketing
     

So schützen sich Internetuser und Smartphone-Besitzer vor ungewollten Kosten

Ein Klick auf eine vermeintliche Gratisofferte im Internet – und schon schnappt die Abo-Falle zu. Denn solche „Superschnäppchen“ entpuppen sich oftmals als tückische Angebote, die ungewollte Kosten nach sich ziehen. „Sobald User persönliche Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und E-Mail angeben müssen, sollten sie besonders aufmerksam sein, die Seite immer bis zum Ende lesen sowie auf die AGB achten“, empfiehlt Dr. Holger Grünewald, Partneranwalt von Roland Rechtsschutz.

Foto: djd/Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG/fotolia.com/dandaman
Foto: djd/Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG/fotolia.com/dandaman

Der „Unternehmer-Trick“ bei der Button-Lösung

Seit August 2012 müssen die User vor einem Kauf im Internet durch einen Button darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch nehmen. Inzwischen gibt es eine neue Masche, diese Regelung zu umgehen. Dazu wird die Internetseite so gestaltet, dass sie ein Angebot für Unternehmer darstellt, aber auch für Verbraucher interessant ist. Durch das Anklicken des Angebots erklärt der Verbraucher dann, dass er Unternehmer ist. „Der Trick dabei: Für Geschäfte zwischen zwei Unternehmern gilt die Button-Lösung nicht“, warnt Rechtsanwalt Dr. Grünewald. Also sei auch hier Vorsicht geboten.

Die Abo-Falle beim Download von Apps

Laden Smartphone-Nutzer kostenlose Apps herunter, klicken sie sich womöglich ebenfalls in eine Abo-Falle hinein: „Meistens geschieht das durch den Klick auf ein Werbebanner, das aufgeht, wenn die App geöffnet wird und weder Laufzeit noch Preis des Abos anzeigt. Hierbei kommt aber kein wirksamer Vertrag zustande“, betont Dr. Holger Grünewald. Dennoch werden dann oft fiktive Abo-Kosten abgerechnet, meist über die Mobilfunkrechnung. „Betroffene sollten die Kosten beim Mobilfunkanbieter melden und das Geld zurückfordern. Den unstrittigen Teil der Rechnung sollten sie allerdings bezahlen, damit der Anschluss nicht gesperrt wird“, rät Dr. Grünewald. Vorbeugend sollten Smartphone-Nutzer beim Anbieter die Abrechnung von Drittanbietern über die Mobilfunkrechnung sperren lassen. Diesen Service müssen Mobilfunkanbieter kostenfrei anbieten.

Quelle: djd/pt

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.