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Drohnen und Hobby-Helikopter versichern?

Hobbypiloten von Spielzeughelikoptern, Drohnen und anderen Modellflugzeugen müssen sich an strenge Vorschriften halten. Sie müssen nicht nur Flugverbotszonen, das generelle Filmrecht und zahlreiche Flugregeln beachten, die sich je nach Größe und Gewicht des Fluggerätes unterscheiden, sondern sollten auch den Paragraf 33 des Luftverkehrsgesetzes kennen: Wird ein Schaden durch das Flugmodell verursacht, haftet nämlich der Halter – egal, was der Grund für den Unfall ist. Eine Versicherung ist deshalb Pflicht.

Der Paragraf 33 des Luftverkehrsgesetztes besagt, dass “der Halter des Luftfahrzeuges verpflichtet [ist], den Schaden zu ersetzen.” Stürzt die Drohne zum Beispiel auf ein geparktes Auto, muss man die Kosten für die Reparatur übernehmen. Wird eine Person verletzt oder sogar getötet, haftet auch hierfür der Flugzeugmodell-Halter – und das mit seinem gesamten Vermögen. Im Falle eines Sachschadens am Auto kommt man oft mit Kosten von einigen Hundert oder wenigen Tausend Euro davon. Verursacht das Fluggerät jedoch einen schwerwiegenden Unfall und Personen werden verletzt, kann der Schaden auch mehrere Millionen Euro betragen. Für den Halter des Fluggeräts könnte das den finanziellen Ruin bedeuten. Die Schuldfrage ist in allen Fällen eindeutig: Der Halter haftet – unabhängig davon, ob das Gerät einen Funktionsfehler hatte oder vom Wind weggetragen wurde und es dadurch zu einem Unfall kam. Wer ein Hobbyfluggerät benutzt, sollte aus diesem Grund immer ausreichend abgesichert sein. Spezielle Versicherungspolicen gibt es bereits für 50 bis 100 Euro im Jahr. Das ist ein vergleichsweise geringer Betrag in Anbetracht der hohen Kosten bei Sach- oder gar Personenschäden.

Gesetzliche Versicherungspflicht für Drohnen

Drohnenbesitzer sind seit 2005 gesetzlich sogar dazu verpflichtet, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Betroffen sind Modelle jeder Größe und jeden Gewichts. Selbst kleine etwa 100 Gramm schwere Drohnen müssen versichert sein. Mittlerweile fliegen über Deutschland etwa eine halbe Millionen Drohnen von Privatleuten. Unfälle sind schon zahlreiche passiert und treffen kann es jeden. Wer eine Drohne versichern will, hat zwei Möglichkeiten: Zum einen gibt es spezielle Drohnenversicherungen. Immer mehr Versicherungsanbieter ermöglichen aber auch im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung die Mitversicherungen von verschiedenen Fluggeräten. Die Nürnberger Versicherung beispielsweise schließt in ihrem Komfort-Tarif Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 5 Kilogramm ein.

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Bevor sie eine Police abschließen, sollten Besitzer von Drohnen und anderen Fluggeräten sich bewusst machen, wie und für was sie ihr Fluggerät nutzen möchten. Wer beispielsweise eine Drohne für gewerbliche Zwecke nutzt – möglicherweise indem Luftaufnahmen gemacht und später verkauft werden – muss eine spezielle Drohnenhaftpflicht abschließen. Wer lediglich Privatflüge zum Spaß macht, dem reicht die Mitversicherung über die private Haftpflicht. Ebenfalls zu beachten ist der Umfang der Versicherung. In der Privathaftpflicht sind in der Regel der Flugmodell-Halter und seine Familienmitglieder eingeschlossen. Fliegt ein Bekannter oder Freund das Gerät, gilt der Versicherungsschutz jedoch nicht. In diesem Fall haftet derjenige, der die Drohne fliegt – diese Person benötigt also eine eigene Versicherung.

Weitere wichtige Versicherungsdetails

Ein Fluggerät sollte mit einer Mindestversicherungssumme von 10 Millionen Euro abgesichert sein. Zudem ist darauf zu achten, welche Fluggeräte bis zu welcher Größe und mit welchem Gewicht im Vertrag eingeschlossen sind. Manche Policen versichern nur Fluggeräte bis zu 250 Gramm, andere Anbieter schließen Fluggeräte mit Motor aus. Zu unterscheiden ist auch zwischen Flugzeugmodellen, Helikoptern und Drohnen. Vor dem Abschluss sollte man genau klären, welche dieser Fluggeräte in der Versicherungspolice inbegriffen sind.

Bildrechte: Flickr IMG_2519 Joe Loong CC BY-SA 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten

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