Your neighbour is watching you!
Wie sich Betroffene gegen eine Überwachung in den eigenen vier Wänden wehren können
Schon lange ist es nicht mehr nur „Big Brother“, der ständig alles und jeden zu beobachten scheint. Die Utopie von der totalen Überwachung, wie sie Orwell in seinem Roman „1984“ entworfen hat, ist längst von der technischen Entwicklung überholt: „Heutzutage kann eigentlich jeder Opfer von Überwachung durch unbefugte Dritte werden“, weiß Jochen Meismann, Lauschabwehrexperte und Geschäftsführer der Detektei A Plus, aus Erfahrung. Das Spektrum der Spähangriffe reicht von der zunehmenden Werksspionage in Unternehmen über die technische Bespitzelung durch Nachbarn bis hin zu Übergriffen anonymer Cyber-Spanner. „Das sind keine harmlosen Vergehen“, wie Meismann betont: „Die Installation und Verwendung von Überwachungskameras und Wanzen verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und ist nicht selten sogar strafrechtlich relevant.“ Nur: Was können Betroffene dagegen tun?
Aktuellen Schätzungen zufolge sind in Deutschland im privaten Bereich mindestens eine halbe Million Überwachungsanlagen installiert. Andere Menschen heimlich zu filmen oder abzuhören, verstößt zwar grundsätzlich gegen das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen (nach Art. 1, 2 Grundgesetz). Auf der anderen Seite war es noch nie so leicht, andere zu überwachen – auch für Laien. Die Technik wird immer einfacher, günstiger, kleiner – und durch das Internet auch leichter zu beschaffen.
Der ganz normale Überwachungswahnsinn?
„Sowohl im Geschäfts- als auch im Privatbereich sind verbotene Videoüberwachung und Lauschangriffe weit verbreitet“, weiß der Lauschabwehr-Experte Jochen Meismann von der Detektei A Plus. Fast jeder hat eine Digitalkamera oder Smartphone und besitzt damit eigentlich schon eine „Spionage-Grundausrüstung“. Spezielle Geräte sind zudem für ein paar Euro im Internet zu beziehen, ihre Handhabung ist simpel – das lädt viele förmlich zum Spionieren ein. Chefermittler Meismann erkennt daher einen klaren Trend: „Wir beobachten schon seit einigen Jahren, dass auch privat vermehrt Überwachungstechnik eingesetzt wird, z.B. bei einem Ehekrach, bei Nachbarschaftsstreitigkeiten oder auch zur Aufklärung von vermeintlichen Straftaten.“ Allerdings rechtfertige selbst die Tatsache, dass am Überwachungsort bereits kriminelle Handlungen begangen wurden, die Anwendung solcher Mittel üblicherweise nicht. „Die Beobachteten haben grundsätzlich Anspruch darauf, dass die Überwachungskamera entfernt wird“, betont Jochen Meismann.
Cyber-Spanner, Hacker & Co.
Besorgniserregend ist auch die Zunahme der Übergriffe durch Cyber-Spanner, Stalker und ähnliche Straftäter. Technologien wie das W-LAN bieten die Einfallstore, die beispielsweise durch sogenannte „Ratter“ genutzt werden (von RAT für Remote Administration Tool, also Fernwartungssoftware): Diese Hacker verfolgen voyeuristische Ziele, verschaffen sich Zugriff auf fremde Computer, stehlen Dateien und beobachten meist ahnungslose Frauen durch deren eigene Webcam. Andere installieren ihre Kameras gleich bei ihren Opfern vor Ort, z.B. vor dem Fenster einer fremden Wohnung. „Wir hatten hier in Dorsten vor drei Jahren einen besonders erschreckenden Fall: Ein Spanner hat heimlich Schülerinnen beim Duschen gefilmt: Dazu hatte er Duschgelflaschen mit Minikameras präpariert und in der Umkleide der Sporthalle aufgestellt“, berichtet Jochen Meismann. Auf dem Computer des Pädophilen wurden 62 ähnliche Videofilme und kinderpornographische Darstellungen gefunden. Der Täter konnte glücklicher Weise gefasst und überführt werden. „Das gelingt aber leider nicht in jedem Fall“, so Meismann.
Voyeure und Stalker von nebenan
Anfang dieses Jahres wandte sich eine junge Mutter aus München an die Polizei, weil sie vor dem Badezimmerfenster ihrer kürzlich bezogenen Wohnung eine Minikamera gefunden hatte. Auch hier sollten offensichtlich Kinder beim Duschen gefilmt werden. „Nach einer solchen Entdeckung sollten Betroffene unbedingt ruhig bleiben, um den Täter nicht zu warnen, und sich professionelle Hilfe holen“, rät der Lauschabwehr-Experte. Diese setzt in der Regel mit einer gründlichen visuellen und technischen Überprüfung der Örtlichkeit ein: Fachleute nutzen dafür Verfahren wie Hochfrequenzanalyse, Thermoskopie, mobile Röntgentechnik oder die Leitungsprüfung mittels TALAN®. „Die Hochfrequenzanalyse erlaubt es uns z.B. den Täter aufzuspüren, indem wir das Funksignal eines Überwachungsgerätes verfolgen“, erläutert Jochen Meismann. „Befindet sich der Empfänger in der Umgebung, können wir diesen überwachen und so unter Umständen den Täter fassen.“ Kann ihm sein Vergehen nachgewiesen werden, drohen für die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen mehrjährige Haftstrafen und hohe Geldbußen. Die Opfer haben dagegen oft Jahre mit psychischen Folgen zu kämpfen. Eine zuverlässige Vorbeugung gegen solche Spähangriffe gibt es nicht, räumt Meismann ein: „Daher sollte sich jeder seines erhöhten Überwachungsrisikos bewusst sein und sowohl wachsam als auch technisch immer Up-to-date bleiben, etwa beim Schutz des heimischen WLANs.“
Übrigens: Auch Smartphones werden heutzutage immer häufiger als Überwachungsmittel genutzt, beispielsweise über einen aufgespielten Trojaner. Auch hier können die Techniker der Detektei A Plus Abhilfe schaffen, indem sie die Geräte zum Beispiel einer aufwändigen forensischen Untersuchung unterziehen.