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VW-Hammer-Urteil! Händler muss Fahrzeug zurücknehmen und Kaufpreis erstatten

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Köln/Jülich – Erstmals seit Bekanntwerden des VW-Abgasskandals hat das Landgericht München zugunsten von Betroffenen entschieden. Ein Ehepaar hatte gegen einen Händler geklagt und vor Gericht gewonnen: Demnach muss dieser den Wagen zurücknehmen und den vollen Kaufpreis erstatten. „Dieses wegweisende Urteil heißt für alle VW-Kunden aufatmen“, so der Rechtexperte Markus Mingers.

Ehepaar erhält vollen Kaufpreis mit Zinsen zurück

Nachdem die Eheleute im Mai 2014 ein Auto der Marke Seat bei einem Vertragshändler erworben hatten, zeigte sich im Zuge der Abgasaffäre, dass es sich bei der Diesel-Maschine um den Skandalmotor handelt. Das betroffene Paar hatte den Wagen, wie viele andere, aufgrund der guten Abgaswerte gekauft und fühlte sich nach Bekanntwerden der Manipulationen betrogen. Nachdem die Münchner gegen den Händler vor Gericht zogen, erhielten sie nun Recht. „In der Urteilsverkündung heißt es, dass der Händler die Frist von einem halben Jahr verstreichen ließ, ohne die Mängel am Wagen zu beheben und daher den Kaufpreis nun in voller Höhe erstatten muss. Als Folge muss der Händler den Kaufpreis plus Zinsen und Wertersatz, für nachträglich angebrachtes Zubehör, gegen Rückgabe erstatten“, so Mingers. Die Summe im vorliegenden Fall beläuft sich auf knapp 18.000 Euro.

Zeitnah fachkundigen Rat bei einem Anwalt einholen

„Das Urteil des Landgerichts München zeigt, dass Schadensersatz und Rücktritt vom Kaufvertrag für Kunden von VW, Audi, Seat und Skoda möglich sind. Fahrzeughalter sollten zeitnah eine Überprüfung ihrer Sachlage durch einen Anwalt veranlassen“, rät der Rechtsexperte. Die Voraussetzungen für eine gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen sind gegeben und versprechen Erfolg.

Quelle: Pressebüro Mingers & Kreuzer

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