Aktuelle MeldungenRecht

SAB Fonds aktuell: LG Ansbach verurteilt Finanzberater wegen Falschberatung

ARKM.marketing
     

Beraterhaftung geschlossener Immobilienfonds Rückabwicklung der Beteiligung SAB-Fonds

Quelle: openPR
Quelle: openPR

In einem seitens der Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 22.08.2014 hat das Landgericht Ansbach einen Finanzberater zum Schadensersatz in Höhe von 33.361,80 EUR gegen Übertragung der Beteiligung am Zweiten SAB Fonds „Neue Welt KG Kapital Wert KG“ verurteilt.

Der Sachverhalt der Entscheidung

In dem zugrundeliegenden Sachverhalt wurde die Klägerin von dem Anlageberater im Jahr 2001 der SAB Fonds „Neue Welt Kapital Wert KG“ empfohlen. Es handelt sich hierbei um einen geschlossenen Immobilienfonds.

Die Klägerin wollte eine Kapitalanlage zum Zwecke der Altersvorsorge abschließen. Der Fonds wurde der Klägerin durch den Berater als hierfür geeignet empfohlen. Tatsächlich weist der Fonds „Neue Welt Kapital Wert KG“ besondere Umstände auf, welche für eine erhöhte Risikoeinstufung sprechen. So unter anderem der hohe Fremdmittelanteil welcher zudem in einer Fremdwährung aufgenommen wurde. Damit hätte der Berater den Fondsanteil nicht als sicher und zur Altersabsicherung geeignet empfehlen dürfen. Leider hat die Klägerin mit einem hohen Verlust ihres eingesetzten Geldes zu kämpfen. Die Ausschüttungen sind schon vor längerer Zeit ausgeblieben.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Gericht stützt das Urteil auf die unterbliebene ordnungsgemäße Aufklärung der Klägerin hinsichtlich der Risiken des Fonds. Nach durchgeführter Beweisaufnahme bestanden für das Gericht keine Zweifel daran, dass der Berater den Fonds als sicher und zur Altersvorsorge geeignet dargestellt hat. Hierin sah das Gericht eine Falschberatung, da der Fonds nach seiner Konzeption einen klaren unternehmerischen Charakter aufweist. Verluste waren von Beginn an nicht ausgeschlossen. Dies widerspricht dem Wunsch nach einer sicheren und zur Altersabsicherung dienenden Kapitalanlage.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fazit

Das Urteil stärkt die Stellung wirtschaftlich geschädigter Fondsanleger, die ihre Beteiligung über einen freien Finanzdienstleister erworben haben.

Quelle: openPR

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.