Düsseldorf (ddp.djn). Stehen aus einem asphaltierten Weg Bodenhülsen für Metallpfosten hervor, stellt dies eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die bauende Gemeinde dar, wenn ein Fußgänger hierüber stolpert und sich verletzt. Dies gelte dies insbesondere, wenn dem Fußgänger eine gefahrenlos begehbare Fläche suggeriert wurde. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Coburg verweisen Fachleute der Arag-Rechtsschutzversicherung in Düsseldorf.
Düsseldorf. Wer auf dem Herd in einem offenen Behälter Öl erhitzt, muss den Vorgang genau beaufsichtigen. Andernfalls muss er sich den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit machen lassen. Denn es ist allgemein bekannt, dass das Erhitzen von Öl oder Fett auf dem Herd ein gefährlicher Vorgang ist. Folglich urteilte das Landgericht…
Coburg. Ein Kostenvoranschlag schützt Bauherren nicht vor weiteren Kosten. Wie der Deutsche Anwaltverein mit Verweis auf ein Urteil des Landgerichts Coburg mitteilte, muss ein Bauherr auch bei einer Verteuerung von zehn Prozent voll bezahlen.