Aktuelle MeldungenNetzwerkeRecht

Neuauflage der eco Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing erschienen

ARKM.marketing
     

Köln – Für E-Mail-Marketeers wird es in Zukunft nicht leichter: Wenn ab Mai 2018 die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft tritt, können auf rechtswidrige Werbemaßnahmen und Datenschutzverstöße drastisch erhöhte Bußgelder folgen – im Einzelfall von bis zu 20 Millionen Euro. Hinzu kommen weitere Rechtsgrundlagen und zahlreiche Urteile, die es bei der Arbeit zu berücksichtigen gilt. Einen Überblick im Paragrafendschungel bietet die neueste, sechste Auflage der „eco Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing“. Unter Mitwirkung der Certified Senders Alliance vermittelt diese neue rechtliche Anforderungen, gibt Tipps bei der praktischen Umsetzung und liefert zahlreiche Praxisbeispiele.

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung wird ab dem 25. Mai 2018 anwendbar sein und hat weitreichende Konsequenzen für das E-Mail-Marketing. Sie gilt direkt und unmittelbar und sieht bei Datenschutzverstößen und damit in Zusammenhang stehenden rechtswidrigen Werbemaßnahmen drastisch erhöhte Bußgelder vor. Im Einzelfall können das vier Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes eines Unternehmens oder bis zu 20 Millionen Euro sein.

Weltweite Opt-In- / Opt-Out- Liste

Neben dieser Verordnung hat ein Team von Fachleuten für die neueste Auflage der „eco Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing“ weitere neue Rechtsgrundlagen und Urteile praxisnah und verständlich aufbereitet. Zudem gibt das Handbuch einen erweiterten Überblick zur Rechtslage in Österreich und der Schweiz sowie eine weltweite Opt-In- / Opt-Out- Liste.

Permission ist der Schlüssel

So einfach der Grundsatz „E-Mail-Werbung nur mit Einwilligung“ klingt, so anspruchsvoll ist die Umsetzung im Detail. Die Autoren setzen sich deshalb intensiv mit den Voraussetzungen für eine wirksame Einwilligung im Kontext der unterschiedlichen nationalen Vorschriften auseinander. Darüber hinaus geben sie Empfehlungen zur Gestaltung des Newsletters, für Profilierung und Messung des Ö̈ffnungs- und Klickverhaltens sowie die Auftragsdatenverarbeitung bei der Einbindung von Dienstleistern.

Die inzwischen 6. Auflage der „eco Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing“ wird seit ihrem ersten Erscheinen im Jahr 2002 regelmäßig überarbeitet. Bisher wurden mehr als eine Million Exemplare in gedruckter und elektronischer Form verteilt.

Quelle: eco – Verband der Internetwirtschaft e. V.

ARKM.marketing
 

Zeige mehr

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.