FinanzenRecht

Inkasso-Forderung aus dem EU-Ausland

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Kehl – Empfänger von Inkassoschreiben sollten zunächst ruhig bleiben und nicht in Panik verfallen. Anschließend ist zu prüfen, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht.

Bei berechtigten Forderungen: Verbraucher sollten prüfen, ob tatsächlich ein Zahlungsverzug vorliegt. Wer nicht in Verzug ist, sollte nur die Hauptforderung begleichen und den Inkassogebühren schriftlich widersprechen. Ist man im Zahlungsverzug, sollte die Hauptforderung bezahlt und ggf. der Höhe der Inkassogebühren widersprochen werden.

Bei unberechtigten Forderungen: Betroffene sollten der Forderung schriftlich widersprechen. Weitere Schreiben können ignoriert werden, sofern diese in der Sache keine neuen Erkenntnisse bringen. Über den vermeintlichen Gläubiger und das Inkassounternehmen sollten Verbraucher Erkundigungen einholen. Bei Betrug sind diese meist einschlägig bekannt.

Bei unsicheren Forderungen: Wenn die Forderung nicht zugeordnet werden kann, sollten Verbraucher der Forderung vorsorglich schriftlich widersprechen und einen Beweis anfordern, z. B. die Rechnung der Firma. Wer keinen Beweis erhält, kann weitere Schreiben ignorieren.

Betroffene sollten immer prüfen, ob die Höhe der Inkassogebühren den zulässigen Höchstsätzen entspricht. In Frankreich dürfen die Inkassokosten von Gesetzes wegen nicht dem Schuldner aufgebürdet werden, sie sind allein vom Gläubiger zu tragen – eine Regelung, die das EVZ Deutschland sehr befürwortet.

Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland

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