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Diesel-Skandal: Noch immer laufen Verfahren

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Auch wenn der Diesel-Skandal schon länger nicht mehr in den meisten Schlagzeilen zu finden ist – für Betroffene ist er noch lange nicht vergessen. Gerade VW leidet (selbst verschuldet) unter einem permanenten Rufverlust, obwohl auch andere Marken wie Audi, Mercedes oder Fiat betroffen waren. Und noch immer laufen Verfahren gegen den Konzern, auch weil noch immer nicht alle Betroffenen die Gelegenheit wahrgenommen haben sich entschädigen zu lassen.

Dabei hat eine solche Entschädigung mehr als nur gute Aussichten auf Erfolg: Seit Beginn des Diesel-Skandals entscheiden nämlich immer mehr Gerichte zugunsten der geschädigten Autokäufer. Auf der Website der Diesel-Skandal-Kanzlei Goldenstein Rechtsanwälte wird beispielsweise von einer Erfolgsquote von 99 Prozent gesprochen. Für die Kanzlei scheint der Erfolg ebenfalls sehr gewinnbringend zu sein: So wird der Fokus auf der Website voll und ganz auf die Diesel-Thematik gelegt. Für die kostenfreie Prüfung des Anspruches auf Entschädigung wurde ein Online-Check implementiert, der den Verbraucherinnen und Verbrauchern schnell mit ein paar Informationen über den Pkw (z.B. Kaufjahr, Automarke und Modell) ihre Optionen im Diesel-Skandal aufzeigt.

Dass der Diesel-Skandal noch immer kein Ende gefunden hat, liegt sicher auch an den Handlungen, die man wohl als “Folge-Skandal” bezeichnen könnte. Die von VW durchgeführten Software-Updates beispielsweise, die bei zurückgerufenen Pkw durchgeführt wurden, führen angeblich zu einer geringeren Lebensdauer des Motors. Andere berichten von Geräuschen im Motor. Lässt man das “Update” jedoch nicht zu, kann der Pkw aufgrund von zu hohen Abgaswerten stillgelegt werden. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sieht eine sinnvolle Lösung oder gar eine Wiedergutmachung sicher anders aus.

An dieser Stelle fragt sich so mancher: Ist das Ganze nicht inzwischen verjährt? Und tatsächlich, drei Jahre nach Kenntnisnahme des Betroffenen verjährt der Anspruch auf Entschädigung, doch auch nach Ablauf dieser Frist bestehen noch Optionen auf einen “Restschadensersatz” – dieser läuft erst zehn Jahre nach dem Kauf ab. Geregelt wird dieser in § 852 des BGB: “Hat der Ersatzpflichtige durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt, so ist er auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. Dieser Anspruch verjährt in zehn Jahren von seiner Entstehung an, ohne Rücksicht auf die Entstehung in 30 Jahren von der Begehung der Verletzungshandlung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.” Auch diese Möglichkeit war bereits das eine oder andere Mal in Deutschland erfolgreich, sofern es sich um Neuwagen handelte – Gebrauchtwagen hingegen sind von dieser Regelung ausgeschlossen worden.

Nun, wo die Spritpreise auch für Diesel in die Höhe schießen, bereut so mancher den Kauf und sieht sich nach einem neuen Fahrzeug um. Die Entschädigung aus einem Verfahren gegen VW, Audi, Mercedes, Fiat, Porsche und co stellt dabei sicher einen soliden Finanzierungsanteil dar.

Auch gegen die Manager der Konzerne laufen noch immer Verfahren: Die Konzerne fordern ebenfalls eine Entschädigung. Der Ex-VW-Vorstandschef Winterkorn musste 11,2 Millionen Euro aus eigener Kasse bezahlen, Ex-VW-Vorstandsmitglied und -Audi-Chef Stadler 4,1 Millionen Euro. Weitere Manager wurden zu etwas geringeren Zahlungen verpflichtet. Insgesamt mussten auch die Versicherer der ehemaligen Vorstände 270 Millionen Euro zahlen. Gegen weitere Manager wird noch prozessiert; Sie waren nicht zu einer Einigung bereit.

Abgewiesen wurde allerdings eine Klage von Verbrauchern gegenüber dem Staat: Das Verfahren behandelte, ob die Bundesrepublik Deutschland die Einhaltung der Abgaswerte nach EU-Vorgaben stärker hätte überprüfen müssen.

Für die Zukunft bleibt zu hoffen, dass die Konzerne aus ihren Fehlern gelernt haben; Zumindest die Öffentlichkeit ist in diesem Bereich jedenfalls deutlich aufmerksamer geworden. Ob ein neuerlicher Skandal riskiert werden kann, wird bei den Auto-Giganten in Zukunft vermutlich mehr als einmal überdacht werden. Vor einem Jahr hieß es noch in einem Bericht der Tagesschau, der Diesel-Skandal habe den VW-Konzern bisher 32 Milliarden Euro gekostet.

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