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Diese Woche: Diebstahl im Schwimmbad
Mareike Z. aus Gütersloh:
Im Schwimmbad wurde mir mein Portemonnaie gestohlen. Kommt dafür die Hausratversicherung auf?
Rolf Mertens, Versicherungsexperte von ERGO:
Unter bestimmten Umständen wird dieser Schaden ganz oder teilweise von der Hausratversicherung gedeckt, genauer: von der darin enthaltenen sogenannten Außenversicherung. Sie ersetzt einen Schaden oder Verlust des eigenen Hausrates auch dann, wenn sich die Gegenstände vorübergehend außerhalb der eigenen vier Wände befinden. Ein Diebstahl nach Aufbrechen eines Spinds im Schwimmbad fällt beispielsweise darunter. Nicht versichert ist aber der einfache Diebstahl. Zum Beispiel, wenn Sie Ihre Sachen auf der Wiese liegen lassen, während Sie im Wasser sind.
Veröffentlicht von:
- Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de
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