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US-amerikanische Produkthaftung: das Schreckgespenst für Unternehmen

Nach Angaben von worldsrichestcountries.com exportiert Deutschland jährlich Produkte im Wert von über 24 Milliarden Dollar in die USA. Trotz dieser beeindruckenden Zahl steht vielen deutschen Unternehmern der Angstschweiß auf der Stirn, wenn es um die Möglichkeit geht, auch den US-amerikanischen Markt mit ihren Waren zu beliefern. Der Grund: Sie schätzen das Risiko, in Produkthaftungsverfahren verwickelt zu werden und einen enormen finanziellen Verlust zu erleiden, sehr hoch ein. Die deutsch-amerikanische Kanzlei Urban Thier & Federer P.A. mit Dependance in München, begleitet deutsche Unternehmen in den USA und weiß, worauf Unternehmer bei dem Vertrieb in die Staaten achten müssen, um möglichst risikoarm und erfolgreich zu exportieren.

Quelle: Kanzlei Urban Thier & Federer P.A / Borgmeier Public Relations
Quelle: Kanzlei Urban Thier & Federer P.A / Borgmeier Public Relations

Kurioses zahlt sich (nicht immer) aus

Grundsätzlich unterscheiden sich die Produkthaftungsgesetze in Deutschland und den USA gar nicht so sehr. Allerdings ist es in den USA so, dass der Geschädigte, als Bestrafung für den Verursacher des Schadens, deutlich mehr Geld verlangen kann als in Deutschland. Aufgrund spektakulärer Produkthaftungsklagen aus den USA entsteht häufig der Eindruck, dass Unternehmen gezwungen sind, selbst für die abwegigsten Nutzungen ihrer Produkte zu haften. Verbrannte Katzen in der Mikrowelle, Verbrühungen durch heißen Kaffee oder Erkrankungen durch Tabakkonsum ziehen Millionenklagen sowie mediale Aufmerksamkeit nach sich und verunsichern exportwillige Unternehmen. „Jedoch lässt sich das von vielen befürchtete Risiko gut beherrschen“, weiß Rechtsanwalt Skip Kohlmyer von der Kanzlei Urban Thier & Federer P.A. „Um auch auf dem US-amerikanischen Markt erfolgreich und zugleich rechtlich abgesichert zu sein, ist es wichtig, bei allen Aktivitäten einen Rechtsbeistand an seiner Seite zu wissen, der sowohl mit dem amerikanischen als auch dem deutschen Gesetz vertraut ist. Nur so lassen sich berechenbare Risiken erkennen und steuern.“

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Gut zu wissen

Um die Gefahren einer Produkthaftung einzudämmen, ist offensichtlich der sicherste Weg, fehlerfreie und gefahrenlose Ware zu produzieren. Darüber hinaus sollten aber auch Risiko- und Gefährdungsanalysen sowie regelmäßige Qualitätskontrollen der Produkte stattfinden. Was einige Exporteure nicht wissen: Auch für falsche und unverständliche Gebrauchsanweisungen können deutsche Unternehmen in den USA haftbar gemacht werden. Deshalb rät Skip Kohlmyer von der Kanzlei Urban Thier & Federer P.A., diese nicht einfach zu übersetzen, sondern gezielt an den amerikanischen Markt anzupassen. Da die Fehlervermeidung bei Produktion und Gebrauch allein keinen vollen Schutz vor Haftungsklagen bietet, sorgt auch eine entsprechende Versicherung vor. Neben dem gesetzlichen Schutz müssen hier auch die Montage von Produkten ausdrücklich inbegriffen und die Versicherung langfristig abgeschlossen werden, um auch nach Jahren bei eventuell entstandenen Schäden abgesichert zu sein. Mithilfe fachkundiger Beratung und guter Vorsorge lassen sich die Risiken amerikanischer Produkthaftung also minimieren. Kommt es dennoch zu einer Klage, empfiehlt es sich, einen auf die Thematik spezialisierten Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen. Dabei lohnt es sich zu wissen, dass die meisten eingereichten Klagen allem Anschein zum Trotz gar nicht vor einem Gericht verhandelt werden, da die Parteien sich oft außergerichtlich einigen.

Quelle: Kanzlei Urban Thier & Federer P.A / Borgmeier Public Relations

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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