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Nein zum dritten „Hilfspaket” für Griechenland!

BdSt-Appell an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags

Vor der Abstimmung des Bundestags appelliert BdSt-Präsident Reiner Holznagel an die Abgeordneten, Griechenland keine weiteren Finanzhilfen zu gewähren. „Stimmen Sie mit Nein! Denn die Erfahrung aus mehr als fünf Jahren Griechenland-Drama lehrt: Griechenland wird die vereinbarten Auflagen höchstens bruchstückhaft umsetzen. Die marode Verwaltung in Athen ist zu echten Reformen nicht willens. Es darf nicht noch mehr Steuergeld aus Deutschland verbrannt werden!”

Der Bund der Steuerzahler weist die verantwortlichen Politiker auf ihr Versprechen hin. Holznagel warnt: „Die Bundesregierung hat sich gegen eine dauerhafte Transferunion ausgesprochen – jetzt sollte sie endlich Wort halten! Nach der Logik der Rettungspolitik werden einem dritten Griechenland-Paket ein viertes und ein fünftes Paket folgen. Retten ohne Ende bedeutet Kosten ohne Ende!” Zudem haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble wiederholt betont, dass die Mitwirkung des Internationalen Währungsfonds (IWF) eine wesentliche Voraussetzung für eine verantwortungsvolle Rettungspolitik ist. „Jetzt macht der IWF beim dritten Rettungspaket aus gutem Grund nicht mit – also darf es auch keine Zustimmung des Bundestags geben!”, fordert Holznagel. „Klar ist doch eines: Das Parlament hat beim Thema Griechenland immer wieder auf das Prinzip Hoffnung gesetzt und lag immer wieder daneben!”

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Darüber hinaus warnt der BdSt: Wer die Rechtssicherheit in Europa wiederherstellen möchte, darf bestehende Verträge nicht außer Kraft setzen. Jetzt soll der ESM angezapft werden, ohne dass die Voraussetzung dafür erfüllt wurde: Weder ist Griechenlands Schuldentragfähigkeit gewährleistet, noch ist die Stabilität der übrigen Euroländer gefährdet. Beides sind Voraussetzungen für einen Einsatz des Europäischen Stabilitätsmechanismus’. BdSt-Präsident Holznagel macht klar: „Jeder Abgeordnete, der am Mittwoch mit Ja stimmt, ignoriert die rechtsstaatlichen Prinzipien in Europa!”

Grundsätzlich zweifelt der Bund der Steuerzahler an der Wirksamkeit der so genannten Hilfspakete für Griechenland, die bislang nicht als echte Hilfe für die griechische Volkswirtschaft genutzt wurden. Obendrein haben die Griechen die notwendigen Wirtschafts- und Haushaltsreformen bei ihrem Referendum im Juli mit einer deutlichen Mehrheit von mehr als 60 Prozent abgelehnt. Für die europäischen Steuerzahler ist dieses Votum ein starkes Signal, das der Deutsche Bundestag nicht ignorieren darf!

Zum Hintergrund

Schon jetzt ist der Umfang der Griechenland-Hilfen historisch einmalig: Im Rahmen des ersten und zweiten Rettungsprogramms hat allein Deutschland mehr als 50 Milliarden Euro für Griechenland aufgebracht. Hinzu kommen die ausstehenden Programmmittel und die deutsche Haftung für die EZB-Staatsanleihenkäufe sowie für die Target-Verbindlichkeiten der griechischen Zentralbank. Schon jetzt drohen den Steuerzahlern in Deutschland damit Kosten in Höhe von mehr als 80 Milliarden Euro. Der BdSt sagt: Wir brauchen eine andere Form der Griechenlandhilfe!

Die neue Hilfe für Griechenland: Vorschläge des Bundes der Steuerzahler

Der BdSt fordert eine offene und ehrliche Politik gegenüber den Steuerzahlern – in Deutschland und Europa sowie Griechenland. Diese Politik muss jetzt dafür sorgen, dass

  • Griechenland das Euro-Währungsgebiet verlässt und wieder eine eigene Währung einführt,
  • Griechenland in humanitärer Hinsicht weiterhin von der EU finanziell unterstützt wird, vornehmlich über Hilfen aus dem EU-Haushalt,
  • es bei der bisherigen Haftungssumme für die Steuerzahler bleibt,
  • EZB-Verluste aus eigenen geld- und finanzpolitischen Maßnahmen in der Bilanz der EZB verbleiben,
  • kurzfristig eine internationale Schuldenkonferenz einberufen wird, die neben dem Umgang mit dem griechischen Schuldenberg auch die Frage eines geordneten Insolvenzverfahrens für Pleite-Staaten beantwortet,
  • auf europäischer Ebene die EU-Verträge der Realität angepasst und so modifiziert werden, dass eine Euro-Exit-Option rechtlich geregelt wird.

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