Bauen-GartenFinanzenPolitik

Haus & Grund Hessen: Verbindliche Grundsteuer-Hebesätze für Kommunen

ARKM.marketing
     

Wiesbaden/Frankfurt – „Die Kommunen müssen per Verordnung verpflichtet werden, die vom Land ermittelten Hebesätze für eine aufkommensneutrale Grundsteuer anzuwenden.“ Das fordert Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen. Finanzminister Michael Boddenberg hatte bei der Beratung der Grundsteuer-Neuregelung im hessischen Landtag an die 423 Kommunen appelliert, die Änderungen nicht zur Sanierung ihrer Kassen zu nutzen. Vielmehr sollten sie die Liste anwenden, die für jede einzelne Kommune den Hebesatz definiert, mit dem ihre Grundsteuer aufkommensneutral bleibt. Ehrhardt: „Ein Appell ist gut, eine Vorschrift ist besser.“

„Die Kosten für Wohnen sind enorm gestiegen – allein schon wegen der aktuell schier explodierenden Energiepreise“, sagt der Geschäftsführer des Landesverbands Hessischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer. „Verbindliche Hebesätze können ein Beitrag zu einer Art Nebenkostenbremse leisten, denn die Grundsteuer kann auf die Mieter umgelegt werden.“ Die Liste der Hebesätze müsse für bindend erklärt werden, wenn die von Boddenberg zitierte parteiübergreifende Einigkeit tatsächlich vorhanden sei, mit der Neuordnung der Grundsteuer keine zusätzlichen Erträge für die Kommunen zu schaffen.

Ehrhardt widerspricht dem Finanzminister, die Anwendung der ermittelten Hebesätze liege im Ermessen der kommunalen Selbstbestimmung. „Welche Höchstsätze nicht überschritten werden dürfen, bleibt einer landesrechtlichen Regelung vorbehalten“, zitiert er §26 des Grundsteuergesetzes und betont: „Auf dieser gesetzlichen Grundlage und mit der in Deutschland bislang einzigartigen Liste hat das Land Hessen ein wirkungsvolles Instrument in der Hand, über eine Verordnung vor allem einkommensschwache Haushalte vor weiter steigenden Belastungen zu schützen.“

Quelle: Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.

ARKM.marketing
 

Zeige mehr

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.