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Wichtige Formalitäten beim Gebrauchtwagenkauf / -verkauf

Der Markt für alle Arten an Gebrauchtwagen boomt, welche Modelle dabei am angesagtesten sind, lesen Sie hier. Doch gibt es sowohl für Käufer als auch für Verkäufer einige Tücken, die beim Abschluss des Vertrages gern und häufig übersehen werden. Daher gilt es einige Punkte bei der Verkaufsanbahnung und dem späteren Vertragsabschluss zu beachten, damit der Vertrag auch seine Rechtsgültigkeit hat. Neben einigen gesetzlich geregelten Anforderungen, die ein Vertrag erfüllen muss, kann das Dokument auch um weitere Punkte erweitert werden, die zur Absicherung beider Parteien dienen.

Der richtige Kaufvertrag

Musterverträge für den privaten Autoverkauf lassen sich zahlreich im Internet finden. Unverzichtbar für einen rechtsgültigen Vertrag ist die Angabe der Daten von Käufer und Verkäufer. Dazu gehören der vollständige Name und die postalische Anschrift sowie die Nummer eines Ausweises wie Pass oder Personalausweis. Natürlich muss auch der Verkaufsgegenstand genau beschrieben werden. Unbedingt angegeben werden müssen:

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● der Fahrzeugtyp und Hersteller,
● die Fahrzeuggestellnummer,
● die Fahrzeugbriefnummer,
● der Tag der Erstzulassung,
● der Kilometerstand zum Zeitpunkt des Verkaufs,
● sowie das letzte Kennzeichen
● und der nächste TÜV- & AU-Termin

Foto: ARKM
Foto: ARKM

Sollten nachträglich Umbauten vorgenommen worden sein, die nicht Teil der ursprünglichen Ausstattung waren, wie ein neues Autoradio, handelt es sich dabei um eigene Verkaufsgegenstände, die nicht Teil des Fahrzeuges sind. Diese müssen im Vertrag gesondert ausgewiesen werden. Zu den obligatorischen Vertragsdetails gehören natürlich auch das Datum des Verkaufs sowie der Ort der Vertragsunterzeichnung und schlussendlich macht erst die Unterschrift von Verkäufer und Käufer auf dem Dokument den Vertrag rechtsgültig.

Korrektheit und Vollständigkeit der Daten

Vor dem Unterzeichnen des Vertrags sollten alle Details überprüft werden, wozu in erster Linie Angaben zum Verkäufer gehören. Häufig werden Gebrauchtwagen über Händler verkauft und auf dem Dokument steht jedoch der Händlername, sondern der Name einer Privatperson. In diesem Fall wird nur der Anschein erweckt, dass der Händler den Wagen verkauft, es sich jedoch um einen Privatverkauf handelt, wo andere Regelungen etwa für die Gewährleistung gelten. Durch den Vermerk von bereits vorhandenen Schäden – am besten noch mit Bildern – kann sich der Verkäufer vor nachträglichen Forderungen absichern. Es empfiehlt sich ein Prüfgutachten einzuholen um sich abzusichern. Zum Anderen kann so ein realistischer Wert des Gebrauchtwagen ermittelt werden. Das Onlineportal jetztautoverkaufen.de bietet interessierten Verkäufern diesen Service sogar kostenlos an. Dabei handelt es sich bei dem Prüfenden um einen vom Portal unabhängigen Sachverständigen.

Rechtzeitige Abmeldung des Gebrauchten

Weiterhin beim Verkauf beachtet werden sollte das rechtzeitige Abmelden des Autos. Geschieht dies nicht rechtzeitig durch den Vorbesitzer, so läuft dieser auch nach dem Verkauf Gefahr noch für etwaige später entstandene Schäden zur Rechenschaft gezogen zu werden. Dies gilt neben Versicherungsansprüchen bei Unfällen auch für Bußgeldbescheide. Um diesen Unannehmlichkeiten schon von vornherein aus dem Weg zu gehen empfiehlt es sich daher die Abmeldung des Gebrauchtwagens schon vor dem Verkauf durchzuführen.

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