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Musterfeststellungsklage – die wichtigsten Fragen

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Seit Ende November können sich betroffene Autobesitzer der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG anschließen. Bereits rund 155.000 betroffene Dieselfahrer haben sich bisher beim Bundesamt für Justiz (BfJ) für die Eintragung ins Klageregister angemeldet. Die ADAC Juristen erhalten seit Eröffnung des Klageregisters etwa 25.000 Anfragen pro Woche. Die wichtigsten und häufigsten Fragen dabei sind:

Bis wann kann ich mich ins Klageregister eintragen?

Grundsätzlich ist eine Anmeldung bis einen Tag vor Beginn des ersten Termins im Musterfeststellungsverfahren möglich. Den Termin macht das BfJ auf seiner Internetseite öffentlich bekannt. Aber: Im Fall der Klage gegen VW wegen manipulierter Software sollte zur Vermeidung von Verjährungsrisiken sicherheitshalber eine Anmeldung vor dem Jahresende erfolgen.

Wie melde ich mich an?

Das BfJ hat ein Formular für die Anmeldung der Ansprüche veröffentlicht. Man kann sich sowohl per Post als auch elektronisch eintragen. Der Online-Weg ist dabei empfehlenswerter. Denn hierbei erfolgt vor dem Versenden der Anmeldung eine Überprüfung, ob (nicht aber welche) Eintragungen in den Pflichtfeldern erfolgt sind. Nur wenn das Formular vollständig ausgefüllt ist, kann das Formular über den Button „per E-Mail senden“ verschickt werden. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. Der ADAC hat unter www.adac.de ein Video (sowie ein PDF zum Download) mit einer Ausfüllhilfe bereitgestellt.

Wer kann sich zur Musterfeststellungsklage anmelden?

Nur wer ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit Dieselmotoren des Typs EA189 (Hubraum: 1,2, 1,6, 2,0 Liter) gekauft hat, kann sich eintragen. In diesen Fahrzeugen muss eine illegale Abschalteinrichtung verwendet worden sein. Betroffen ist, wer vom KBA oder dem Hersteller ein entsprechendes Rückrufschreiben erhalten hat und zum Update aufgefordert wurde.

Quelle: ADAC

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