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Digitale Fahrtenschreiber für LKWs: Vor- und Nachteile

Will man die Lenk- wie auch Ruhezeiten mit einem digitalen Fahrtenschreiber erfassen, so benötigt man eine digitale Fahrerkarte und ein versiegeltes Speichermodul. Die letzten 365 Tage werden auf dem Speichermodul erfasst, die Fahrerkarte zeigt hingegen nur die letzten 28 Tage an.

Die LKW-Fahrerkarte ist der personengebundene Nachweis, der alle Fahrten auf dem EG-Kontrollgerät speichert. Im Zuge einer Verkehrskontrolle kann der Polizeibeamte so dann die Daten auslesen und bekommt in weiterer Folge einen Überblick, ob der Fahrer die gesetzlichen Vorschriften eingehalten hat.

Überprüfung findet bald beim Vorbeifahren statt

Foto: hpgruesen / pixabay.com

Ab dem 15. Juni 2019 werden nur noch die Geräte der 4. Generation in die Fahrzeuge eingebaut. Bei der vierten Generation hat die Europäische Kommission darauf geachtet, dass die Informationen noch leichter weitergegeben werden können. Die Grundlage für die 4. Generation stellt die EU-Verordnung Nr. 165/2014 dar. Die ersten Eindrücke wurden von Continental vermittelt. Dabei ist die Kontrolle der Lenk- wie auch Ruhezeiten das umfangreichste Feature. Beamten des Bundesamtes für Güterverkehr (kurz: BAG) soll es dann möglich sein, dass sie im Vorbeifahren überprüfen können, ob der Fahrer die Vorschriften eingehalten hat oder nicht.

Die Kontrolleure können mittels „Dedicated Short Range Communication“ (kurz: DSRC) – kommt auch bei der automatischen Mauterhebung zum Einsatz – herausfinden, ob es mitunter Auffälligkeiten gibt, müssen dabei aber nicht einmal den LKW anhalten. Die Grundlage ist eine Textdatei, die nur ein paar Byte groß ist, aber aufklärt, ob ein Datenkonflikt vorgelegen ist oder mitunter einmal die Stromversorgung unterbrochen wurde. Zum Einsatz kommen aber nicht nur die mobilen Geräte. Man will die DSCR-Leser auch an stationären Geräten oder auch an Mautbrücken einsetzen.

Stellen die Kontrolleure beim Vorbeifahren Auffälligkeiten fest, so wird der LKW dann am nächsten Park- oder Rastplatz aufgehalten und überprüft. Unnötige Pausen sollen so der Vergangenheit angehören, weil eben nur dann eine Anhaltung erfolgt, wenn es auch einen Grund dafür gibt. Eine Überprüfung dauert in der Regel um die 30 Minuten.

Das neue Gerät kann durch das integrierte „Global Navigation Satellite System“ (kurz: GNSS) auch die Position bestimmen. Das passiert übrigens, so die Vorschriften der europäischen Institutionen, am Anfang und am Ende der Fahrt. Die automatische Aufzeichnung der Position erfolgt nach drei Stunden.

Der Fahrer entscheidet am Ende aber selbst, welche Daten übertragen werden. Künftig muss er nämlich zustimmen, ob die persönlichen Informationen weitergeleitet werden dürfen oder nicht. Das heißt, mit dem „Privacy Button“ erfüllt die neue Fahrtenschreiber-Analysesoftware auch die Vorschriften der EU-Datenschutzrichtlinie. In weiterer Folge wird von der ITS-Schnittstelle nämlich unterschieden, ob es sich um freigegebene oder private Daten handelt. Somit kann man sicher sein, dass die Informationen in die dafür bestimmten Kanäle verlaufen.

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Kontrollbehörden können zahlreiche Informationen abrufen

Aufgrund der Tatsache, dass es eine strikte Trennung der Datensätze und der eindeutigen Zuordnung gibt, können natürlich auch weitere Sensoren in das System integriert werden. Am ganzen Fahrzeug können durch die kleinen Geräte Daten gesammelt werden, die am Ende Informationen ausspucken, ob die Kühlkette eingehalten wurde oder ob es zur sicheren Übertragung des Tankinhalts gekommen ist. Ein weiterer Bereich, der interessant ist, stellen die Sensoren an den Achsen dar. So werden etwa die Achslasten bestimmt, die dann verschlüsselt an den Fahrtenschreiber übermittelt werden. Diese Informationen können dann ebenfalls von den Kontrollbehörden abgerufen werden.

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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