MeinungTop-Thema

Suzanne Grieger-Langer präsentierte ihr Deppendetox gegen Rufmordkampagnen

Berlin. Bärbel Schwertfeger ist Diplom Psychologin und nimmt Suzanne Grieger-Langer seit Monaten ins „Kreuzfeuer“. Die Wortwahl von Schwertfeger ist mehr als fragwürdig. Suzanne Grieger-Langer soll angeblich ihre Referenzlisten gefälscht haben. Grieger-Langer wäre eine „Hochstaplerin“. Auf einer Pressekonferenz am 24.2.2020 lud Deutschlands bekannteste „Profilerin“ zum Beweisantritt ein.

Den Mittelstand-Nachrichten wurden auf der gestrigen Pressekonferenz im Capital Business Club Berlin Beweismittel über Honorarrechnungen, Auftragsbestätigungen und E-Mail-Verkehr vorgelegt, die eher die oberflächliche Recherche von Bärbel Schwertfeger beweisen und Suzanne Grieger-Langer komplett entlasten. Kommt mit diesem präsentierten „Deppendetox“ nun endlich Ruhe in diese von Grieger-Langer genannte Rufmord-Kampagne?

ARKM.marketing
     


Pressekonferenz im Capital Business Club Berlin - Suzanne Grieger-Langer.
Suzanne Grieger-Langer präsentierte zusammen mit Ihrem Management und Juristen-Experten Team Beweise, die die Anschuldigungen von Bärbel Schwertfeger entkräftigen. Foto: Sven Oliver Rüsche

Das hoffen alle Beteiligten. Immerhin gehört Suzanne Grieger-Langer mit zu den erfolgreichsten Speakern in Deutschland. Egal, was man von den Angriffen gegen die Referenzliste von der “Profilerin” halten mag, allein der Erfolg ihrer Deutschlandtournee “Cool im Kreuzfeuer” und “Deppendetox” sind eine gigantische Referenzliste an sich.

Referenzliste ist nicht gefälscht – Honorarrechnungen wurden vorgelegt

Dass Suzanne Grieger-Langer keine Hochstaplerin ist und dass die angebliche “Wahrheit” von Dipl. Bärbel Schwertfeger schnell entkräftet wurden, zeigt, dass es im Kern wohl um etwas anderes geht als um seriöse journalistische Berichterstattung. Der Schreibstil und auch die aggressive Wortwahl zeigen eher, wie weit Schwertfeger im Blick auf eine Wettbewerberin selbst in dem Thema involviert ist.

Juristenteam überprüfte Referenzen und den angeblichen “Titelmissbrauch”

Rechtsanwalt Tim Hoesmann (Medien- und Urheberrecht) überprüfte sämtliche Referenzen von Suzanne Grieger-Langer anhand von Honorarrechnungen, Auftragsbestätigungen und sämtlichen Mailverkehr. Rechtsanwalt Hoesmann hat Bärbel Schwertfeger die Einsicht in dieses Material in den Räumen seiner Kanzlei angeboten. Leider wurde auf dieses Angebot weder zurückgegriffen noch sich irgendwie erklärt.

Tim Hoesmann erklärte auch, wie es dazu kommen kann, dass ehemalige Auftraggeber sich nicht mehr an die Beauftragung erinnern können. Meistens werden PR- oder Marketingagenturen dazwischen geschaltet. Und dann werden bei Henkel, Audi, Deutsche Bank, TÜV Rheinland & Co. keinerlei Aufzeichnungen getätigt, weil das für solche große Unternehmen schlichtweg nicht von Interesse ist. Auf der Pressekonferenz wurden persönliche Daten (aus Datenschutzgründen) geschwärzt vorgeführt. Es war aber klar erkennbar, dass es diese Referenzen gibt.

Titelmissbrauch als “Psychotherapeut”? Auch nicht!

Ein weiterer ständiger Angriffspunkt war dann der von Bärbel Schwertfeger und ihrem Netzwerk angeführte Titelmissbrauch. Auch hier hat Suzanne Grieger-Langer ein Juristen-Team beauftragt diese Behauptungen zu entkräften. Rechtsanwalt Dennis R. Jlussi erstellte aus den Ergebnissen ein Memorandum.

Im Kern bestätigt dieses dann, dass Grieger-Langer nach dem “ECTS-Standard” mit ihrer Ausbildung und Studium exakt 200 Punkte erreicht. 200 Punkte sind heutzutage mit einem Bachelor-Titel vergleichbar. Suzanne Grieger-Langer machte bereits im Jahr 1994 eine Ausbildung zum Psychotherapeut & Psychologische Beraterin. Die Berufsbezeichnung “Psychotherapeut” wurde hingegen erst 1999 gesetzlich geschützt.

Purer Lobbyismus oder Neid und Missgunst auf eine Wettbewerberin?

Nach dem sämtliche Entkräftigungen präsentiert wurden, stellte man sich schon die Frage, warum diese Journalisten “Kollegin” sämtliche Grundtugenden und den Pressekodex über Bord geworfen hat. Wem nutzt diese Schlammschlacht?

Oder sind es einfach nur niedere Beweggründe? Suzanne Grieger-Langer ist erfolgreich. Zusammen mit ihrem gut 15-köpfigen Team arbeitet sie sehr strukturiert und füllt im deutschsprachigen Raum sehr große Hallen. Das Feedback des Publikums und auch der Auftraggeber ist überwiegend sehr positiv.

Eigentlich kann Suzanne Grieger-Langer ihrer Widersacherin noch dankbar sein. Liefert diese doch einen sehr guten Nährboden, auf dem die “Deppendetox” Expertin mit ihren Thesen sehr gut arbeiten kann. Genauso sieht es scheinbar auch die Profilerin. Nach der Pressekonferenz nahm Sie sich noch Zeit für ein direktes Video-Statement und kurze Zusammenfassung zur Pressekonferenz:

video
play-sharp-fill

Update/Ergänzungen zu diesem Artikel (Stand: 16.03.2020 12.06 Uhr)
Autor: Sven Oliver Rüsche

In diesem Artikel gab es einige inhaltliche Aussagen, die wir ergänzen bzw. neu betrachten möchten. Anlass waren Schriftverkehre zwischen uns und Dipl.-Psychologin Bärbel Schwertfeger, Falk S. Al-Omary (Pressekontakt Suzanne Grieger-Langer), RA Tim Hoesmann sowie RA Dennis R. Jlussi. Ausgangspunkt dieser Kommunikationsketten waren angebliche Falschbehauptungen in unserem Artikel: „Suzanne Grieger-Langer präsentierte ihr Deppendetox gegen Rufmordkampagnen“.

Dipl.-Psychologin Bärbel Schwertfeger beschwerte sich in der im Artikel erwähnten Art und Weise – jenseits von Pressekodex und journalistischer Sachlichkeit. „Ich gehe davon aus, dass Sie Ihre falschen Tatsachenbehauptungen umgehend korrigieren. Sonst könnte es Ihnen wie Frau Grieger-Langer ergehen“, schrieb Frau Schwertfeger mit einem Verweis auf einen Blogpost ihres hauseigenen Magazins, wo auf Klagen und unzählige Berichte gegen Frau Grieger-Langer verwiesen wird. Sprich, es wird auch mir gedroht, mich mit einer Schmutzkampagne zu überziehen, wenn ich nicht das tue, was Frau Schwertfeger will. Ich werde wegen dieser Drohung seitens Frau Bärbel Schwertfeger eine Strafanzeige stellen.

Wir haben trotz dieser Nötigung weiterhin sachlich kommuniziert und lassen uns auch nicht einschüchtern, selbst wenn eine Klage und die angedrohte Schlammschlacht zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führen sollte. Im weiteren Mailverkehr wurde sogar gemutmaßt, dass wir im Auftrag von Frau Grieger-Langer arbeiten würden.

Der Autor bestätigt hiermit, dass er seine Flugkosten von Köln nach Berlin und Anfahrtskosten komplett selber bezahlt hat und noch nie irgendwelche Honorare von einem Mitglied des Teams Grieger-Langer erhalten hat.

Eine angebotene Gegendarstellung von angeblichen falschen Tatsachenbehauptungen wurde von Frau Schwertfeger vorgelegt. Diese ist aber weder in üblicher journalistischer Form erfolgt, noch ist sie in einigen Punkten glaubhaft oder beinhaltete unbelegte Tatsachenbehauptungen.

In der Zwischenzeit wurden dem Autoren noch weitere Fälle bekannt, die die Glaubwürdigkeit von Frau Schwertfeger sehr stark einschränken. Sie wurde u. a. am 03.02.2020 vom OLG München (AZ 18W 1281119) aufgrund rechtswidriger Veröffentlichungen von Artikeln zu einem Zwangsgeld von insgesamt 3.600 EUR verurteilt. Auch in diesem Fall bezeichnete Sie den Gegner u. a. als „Lügenpapst“ – also derselbe Schreibstil, wie in unserem Artikel moniert.

Zurück zur Pressekonferenz. Diese dauerte gut eine Stunde und ist mittlerweile bei YouTube von Ost-Sachsen.TV ungeschnitten veröffentlicht worden. Selbstverständlich haben wir in unserer Wiedergabe stark verkürzt, weil die Zusammenhänge wesentlich umfangreicher und komplizierter sind, als es ein Nicht-Jurist wiedergeben könnte. Diese Verkürzungen kann man dann falsch verstehen, und entsprechend wollen wir auf die von Frau Schwertfeger monierten Punkte – soweit wir von ihr in den jeweiligen Punkten überzeugt wurden oder diese mutmaßlich für unsere Leser missverständlich sein könnten – eingehen:

Oberflächliche Recherche von Frau Schwertfeger:
Frau Schwertfeger legte E-Mails vor (u. a. Deutsche Bank), die tatsächlich bestätigen sollen, dass Frau Grieger-Langer nicht für die Institute tätig war.
Genau zu diesem Punkt hatte RA Hoesmann in seiner Stellungnahme umfangreich ausgeführt. Er sagte, dass es durchaus sein könne, dass die Unternehmen keine Unterlagen mehr finden, weil diese z. B. wegen des Datenschutzes bereits gelöscht worden sind bzw. die Buchung über eine Agentur erfolgt ist.

Die Mediensprecherin konnte nicht bestätigen, dass es eine Zusammenarbeit gab – mehr wurde nicht gesagt. Diese E-Mail beweist nicht, ob es nicht doch ein Engagement gab, dass vielleicht von einer PR- oder Marketingagentur ausging. Dieses ließe sich nur klären, wenn beide Parteien ihre Unterlagen 1:1 gegenprüfen würden. Nach wie vor besteht bei Frau Schwertfeger der Verdacht, dass die auf der Pressekonferenz präsentierten Unterlagen „nicht echt“ wären. Frau Schwertfeger behauptet also allen Ernstes, dass die öffentlich präsentierten Unterlagen eine Fälschung seien. Dies erscheint uns nicht glaubhaft.

RA Tim Hoesmann bot Akteneinsicht an:
RA Hoesmann bot laut einer schriftlichen Stellungnahme Frau Schwertfeger an, einem anderen Juristen Einsicht in die Honorar-Rechnungen und sonstigen Unterlagen zu gewähren. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist der Versand der Unterlagen direkt an Frau Schwertfeger verständlicherweise nicht möglich. Zu dem Angebot, die Unterlagen in Berlin prüfen zu lassen, gab es laut RA Hoesmann keinerlei Reaktion von Frau Schwertfeger. Rechtsanwalt Hoesmann hat ausdrücklich im Rahmen der Pressekonferenz gesagt, dass ein Versand der Unterlagen nach München nicht möglich ist.

Bärbel Schwertfeger ist Wettbewerberin:
In Ihrer Stellungnahme bestritt Frau Schwertfeger, dass sie eine Wettbewerberin wäre. Sie besteht darauf, als freie Journalistin bezeichnet zu werden.

Strafbarer Titelmissbrauch als „Psychologin“:
In einer Stellungnahme von Fachanwalt Dennis R. Jlussi ist der von Bärbel Schwertfeger vorgetragene Titelmissbrauch nicht strafbar.

„Wie im Memorandum weiter dargelegt und im Pressegespräch auch dargestellt, darf Suzanne Grieger-Langer sich nicht als Psychotherapeutin bezeichnen, aber darauf hinweisen, dass sie vor Inkrafttreten des PsychThG entsprechend ausgebildet worden ist.

Unabhängig davon: Ein strafbarer Titelmissbrauch liegt eben gerade nicht vor, wenn die Bezeichnung nur eher beiläufig in einem biografischen Kontext erwähnt wird, wie das wohl einmal versehentlich geschehen ist. Das ist dann zwar unrichtig, aber nicht strafbar. Nicht jede unrichtige Verwendung der in § 132a StGB geschützten Bezeichnungen stellt einen strafbaren Titelmissbrauch dar, das ist ja gerade der Punkt.

Meine Ausführungen werden in dem Mittelstand-Nachrichten-Artikel im Wesentlichen richtig wiedergegeben“, so die schriftliche Stellungnahme von RA Jlussi.

Text, Foto, Video: Sven Oliver Rüsche

 

Zeige mehr

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"