Aktuelle MeldungenKarriere

Jobsharing – Karriere machen und Stellen teilen

ARKM.marketing
     

Eine qualifizierte Mitarbeiterin, die nach zehn Jahren im Berufsleben ihr erstes Kind erwartet, möchte nach der Geburt vielleicht nur noch Teilzeit arbeiten. Dabei gibt es eine weitaus bessere Lösung: Jobsharing. Hierbei wird sich eine Vollzeitstelle mit einer Kollegin geteilt. „Das Modell bietet zahlreiche Vorteile und ist rechtlich gesehen gar nicht kompliziert“, so Petra Timm, Sprecherin des Personaldienstleisters Randstad.

Jobsharing ist an sich kein neues Konzept, sondern entstand bereits in den Sechzigerjahren in den USA. Dank der Digitalisierung erlebt es heute auch hierzulande einen Aufschwung. Das Prinzip ist simpel: Mehrere Arbeitnehmer – häufig in Form eines Zweier-Tandems – teilen sich Aufgaben, Verantwortung und Gehalt. Sie treten beruflich als Einheit auf und können sich gegenseitig vertreten − beurteilt wird letztlich das gemeinsame Ergebnis.

Jobsharing - Karriere machen und Stellen teilen
Foto: contrastwerkstatt/Fotolia/randstad

Im Idealfall rechnet sich Jobsharing für alle Seiten. Der Arbeitgeber profitiert von der gebündelten Kompetenz. Wenn eine krank ist, dann ist immer noch eine zweite da, die voll im Thema drin ist. Gleichzeitig bleibt der Firma die ausgebildete Mitarbeiterin nach der Babypause erhalten.

Auch die Beschäftigte zieht daraus Vorteile: Sie übernimmt meist anspruchsvollere Aufgaben als in Teilzeit. Außerdem gehen viele Arbeitsverhältnisse über 100 Prozent hinaus, sodass Jobsharer dann beispielsweise jeweils 60 Prozent ihres ursprünglichen Gehalts ausgezahlt bekommen. Und da sich die Kolleginnen gegenseitig vertreten, lassen sich Kinderbetreuungszeiten besser organisieren.

Damit das Modell auch in der Praxis gut funktioniert, müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einiges beachten. „Wie bei Teilzeit erhält jeder Jobsharer einen eigenen Arbeitsvertrag, der die Stunden-, Urlaubs- und Gehaltsbedingungen regelt“, erklärt Arbeitsmarktexpertin Petra Timm. Im Unterschied zum klassischen Teilzeitjob legen aber beide Beschäftigte eigenständig einen Arbeitsplan fest. Darin sollte auch eine gegenseitige Vertretungspflicht vereinbart sein. Gut zu wissen: Verlässt eine Partnerin die geteilte Stelle, darf der Arbeitgeber der anderen nicht kündigen. Vielmehr ist er zunächst dazu verpflichtet, etwa durch Neueinstellung oder Versetzung für einen geeigneten Ersatz zu sorgen.

Quelle: TextNetz KG

ARKM.marketing
 

Zeige mehr

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.