Gesundheit

Nachträglicher Einbau von Treppenliften ist heutzutage kein Problem

Barrierefreies Wohnen und Bauen ist zwar in aller Munde doch in jungen Jahren denkt kaum einer daran was passiert wenn man Alt wird. Das Treppensteigen fällt einem immer schwerer. Kommt noch eine Krankheit hinzu oder man sitzt plötzlich im Rollstuhl ist es kaum noch möglich ins heimische Schlafzimmer in die obere Etage zu gelangen. Die Treppe wird zum echten Hindernis. Doch deshalb muss man nicht gleich aus seinem Eigenheim ausziehen.

Barrierefrei Wohnen erleichtert den Alltag

Foto: ursula55 / pixabay.com

Der Wunsch vom Eigenheim steht bei vielen Familien an erster Stelle. Bei einem Neubau sollte man daher auch schon ans Alter denken. Schließlich baut man ja für ein ganzes Leben und möchte seinen Lebensabend in seinem Traumhaus verbringen. Warum also nicht schon beim Planen an Morgen denken. Was du heute kannst besorgen, dass verschiebe nicht auf Morgen. Barrierefrei bauen heißt aber nicht unbedingt breitere Türrahmen, eine ebenerdige Dusche oder eine Badewanne mit Einstiegstür. Auch mit einem Aufzug gewinnt man viel Lebensqualität. Schwere Lasten werden einfach komfortabel in die erste oder zweite Etage transportiert.

Kennt man Aufzüge bisher nur von Hotels und Hochhäusern ist es heutzutage nicht unüblich diese auch in Ein- oder Zweifamilienhäusern einzubauen. Auch ein nachträglicher Einbau ist nahezu immer möglich. Das Stufenlos Lift-Zentrum ist ein zuverlässiger und kompetenter Partner in Bezug auf Aufzüge und Treppenlifte. Auch Probefahrten sind hier möglich.

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Zuschüsse und Förderungen für Aufzüge und Treppenlifte

Informieren Sie sich auf jeden Fall über Zuschüsse für barrierefreies Umbauen beziehungsweise über die barrierefreie Neugestaltung Ihrer Räumlichkeiten. Es gibt verschiedene Träger die Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen könnten:

  • Haben Sie in der Familie einen pflegebedürftigen Angehörigen der auch bei Ihnen wohnt und bereits Pflegegeld bezieht, können Sie die Pflegekassen um Unterstützung bitten. Dafür können Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.
  • Die Kosten für Ihren Aufzug, Treppen- oder Rollstuhllift können Sie grundsätzlich steuerlich als “außergewöhnliche Belastung” geltend machen. Ein Steuerabzug ist auch bei einer Zuschussbewilligung durch die Pflegeversicherung möglich.
  • In einzelnen Städten und Gemeinden gibt es regionale Förderprogramme. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer zuständigen Gemeinde. In der Regel erfolgt die Förderung als Zuschuss oder als Darlehen.
  • Aus staatlichen Mitteln bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Zuschüsse in Höhe von maximal 6.250 Euro der förderfähigen Investitionskosten pro Wohneinheit an. Im KfW-Zuschussportal kann der Zuschuss beantragt werden.
  • Die größte deutsche Förderbank KfW gewährt außerdem ein zinsgünstiges Darlehen im Rahmen des Programms „159 – Altersgerecht Umbauen“ egal ob für Selbstnutzer oder Vermieter.
  • Denken Sie auch an Berufsgenossenschaften, Versorgungsämter, Versicherungen und Fürsorgestellen als Kostenträger für einen Treppenlift. Natürlich muss bei der Beantragung eine Berufskrankheit, ein Unfallschaden oder eine Wehrdienst Verletzung vorliegen und auch anerkannt sein.

Treppenlift mieten

Wohnt man beispielsweise in einem Mietshaus und der Vermieter möchte keinen Treppenlift einbauen, kann man sich alternativ zum Kauf auch Treppen- oder Rollstuhllifte im Stufenlos Lift-Zentrum für einen gewissen Zeitraum mieten. Als Experten auf dem Gebiet barrierefreier Lösungen und maßgeschneiderte Mobilität kommen die Experten von Stufenlos auch zu Ihnen nach Hause. Zudem können sie direkt Ihre individuellen Verhältnisse begutachten, um so Ihre persönliche Barrierefreiheit zu gestalten. Keiner muss mittlerweile mehr auf Lebensqualität verzichten. Barrierefreiheit sollte nicht am finanziellen Aspekt scheitern.

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