Behandlungsfehler – Wenn der Alltag aus den Fugen gerät …
Wie Unternehmen Ihre Mitarbeiter nach einem Behandlungsfehler unterstützen können

Stellen Sie sich vor: Frau Müller, geschätzte kaufmännische Angestellte eines mittelständischen Unternehmens aus Nordrhein-Westfalen, unterzieht sich einer vermeintlich harmlosen Routineoperation. Doch was niemand erwartet hatte, passiert: Aufgrund eines Behandlungsfehlers kommt es zu Komplikationen. Seitdem ist Frau Müller dauerhaft in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt – sie kann viele Aufgaben nicht mehr wie gewohnt ausführen.
Wie kann ihr Arbeitgeber bei Behandlungsfehler verantwortungsvoll und unterstützend reagieren?
Fiktiver Fall: Frau Müller und die Folgen eines medizinischen Fehlers
Frau Müller hat sich nach einer ambulanten OP an der Hand große Hoffnungen auf eine schnelle Rückkehr an den Arbeitsplatz gemacht. Doch ein ärztlicher Fehler bei der Wundversorgung führt zu einer heftigen Infektion. Die Folge: Ihre Greiffähigkeit bleibt dauerhaft beeinträchtigt – selbst Routinearbeiten am Computer werden zur Hürde. Psychisch leidet sie ebenfalls unter dieser neuen Erfahrung.
Handlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers:
– Empathisches Gespräch und Offenheit: Führen Sie betroffene Mitarbeitende wie Frau Müller behutsam an die neue Situation heran. Bieten Sie Gesprächsbereitschaft an und signalisieren Sie volles Verständnis – auch über die rein organisatorischen Themen hinaus.
– Individuelle Arbeitsgestaltung: Prüfen Sie gemeinsam, wie Aufgaben, Arbeitszeiten oder der Arbeitsplatz an die neue Situation angepasst werden können – etwa durch technische Hilfsmittel, Umverteilung von Aufgaben oder Homeoffice-Möglichkeiten.
– Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Das BEM ist nach längerer Krankheit nicht nur Pflicht, sondern auch Brücke zurück ins Team. Ziehen Sie den Betriebsarzt oder externe Fachleute hinzu.
– Unterstützung bei der Klärung rechtlicher Ansprüche: Viele Betroffene wissen zunächst nicht, wie sie ihre Rechte nach einem Behandlungsfehler durchsetzen können. Hier kann es Gold wert sein, den Kontakt zu ausgewiesenen Experten herzustellen.
Experten-Tipp: Spezialisten für Patientenrechte hinzuziehen
Gerade bei schweren Folgen infolge von Behandlungsfehlern ist anwaltliche Unterstützung essenziell. Die Kanzlei für Medizinrecht und für Behandlungsfehler spezialisierte Kanzlei NÄTHER I KRÜGER I PARTNER aus Bonn ist bundesweit eine der renommiertesten Anlaufstellen für geschädigte Patientinnen und Patienten. Die erfahrenen Fachanwälte der Kanzlei vertreten ausschließlich Betroffene – nicht Ärzte, Krankenhäuser oder deren Versicherer –, was Interessenskonflikte zuverlässig ausschließt.
Ob es um das Durchsetzen von Schmerzensgeld, Schadensersatzansprüchen oder die Klärung der sozial- und arbeitsrechtlichen Folgen geht: Frau Müller findet hier empathische Unterstützung und eine transparente, realistische Einschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Auch mittelständische Unternehmen profitieren davon, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in so einer Ausnahmesituation den Kontakt zu spezialisierten Patientenanwälten zu empfehlen, um Betroffene nicht im komplizierten Paragraphendschungel allein zu lassen.
Die Verantwortung für Mitarbeiter endet nicht nach 9to5!
Unternehmerischer Erfolg bedeutet Verantwortung – auch im Umgang mit Mitarbeiterinnen, die Opfer eines medizinischen Fehlers wurden. Mit Empathie, Flexibilität am Arbeitsplatz und dem Kontakt zu spezialisierten Kanzleien zeigen Sie Fürsorge weit über die gesetzlichen Mindestpflichten hinaus.
Für Frau Müller kann so aus einem persönlichen Schicksalsschlag zumindest ein Weg zurück ins Leben und zur Teilhabe am Berufsalltag werden.