Finanzen

Wichtige Informationen zur Mietkaution

Bezieht ein Mensch eine neue Wohnung, dann gibt es im Zuge dessen verschiedene Formalitäten zu erledigen. So ist es nicht nur erforderlich, dass Mieter und Vermieter einen Mietvertrag miteinander eingehen und diesen unterzeichnen, damit er rechtskräftig wird. Im Mietvertrag sind verschiedene Aspekte festgeschrieben. Einerseits sind in diesem Dokument Informationen das Mietobjekt betreffend enthalten. Zum anderen ist im Mietvertrag schriftlich festgehalten, welche Pflichten Mieter und Vermieter haben und welche Rechte auf beiden Seiten bestehen. Im Mietvertrag geht es auch um die Mietkaution. Diese muss der Mieter dem Vermieter zur Verfügung stellen, bevor er die Wohnung bezieht.

Die Mietkaution kann immer vom Mieter selbst geleistet werden. Es gibt aber auch die Möglichkeit, bei einer Bank eine Mietbürgschaft zu beantragen. Diese dient dem Vermieter als Sicherheit, da er bestimmte Kosten decken muss. Informationen zur Mietkaution unter: http://www.swkbank.de/mietkaution. Dort erfährt der Interessierte alles Wichtige, was es im Zusammenhang mit der Mietkaution und der Mietbürgschaft zu wissen gibt. Die Höhe der Mietkaution orientiert sich im Übrigen immer am Mietobjekt selbst. Zumeist werden drei Nettokaltmieten als Kautionsbetrag festgeschrieben. Der Wert kann aber auch individuell abweichen.

Rechte des Vermieters

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Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter dazu verpflichtet, dem Mieter den Kautionsbetrag verzinst zurückzubezahlen. Er hat jedoch das Recht, die Zahlung bis zu sechs Monaten zurückzuhalten. Dies darf der Vermieter dann, wenn der Mieter das Wohnobjekt nicht ordnungsgemäß hinterlässt und etwaige Schadenersatzansprüche bestehen. So dient die Mietkaution nicht zur Befriedigung Mietvertragsfremder Forderungen des Vermieters, sondern ist vielmehr eine Art Sicherheit, die der Vermieter beansprucht, um kostendeckend zu wirtschaften. Der Vermieter darf jedoch ausschließlich Kosten für Schäden geltend machen, die aus dem eingegangenen Mietverhältnis resultieren. Anderweitige Ansprüche dürfen nicht mit der Mietkaution verrechnet werden und auf diese Weise geltend gemacht werden. Ein Gerichtsurteil vom Bundesgerichtshof BGH, welches im Juli 2012 gesprochen wurde, stärkt nun die Rechte des Mieters. Das Urteil legt eindeutig fest, dass der Vermieter die Kaution lediglich dann aufrechnen darf, wenn Schäden, die aus dem Mietverhältnis stammen geltend gemacht werden sollen.

 

Der Vermieter muss, möchte er Schäden aus dem Mietverhältnis geltend machen, gesetzliche Fristen beachten. Nur in den ersten sechs Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses dürfen Schäden, die aus diesem entstanden sind, mit der Mietkaution aufgerechnet werden. Beachtet der Vermieter diese Frist nicht, ist er dazu verpflichtet, die Mietkaution nebst Zinsen an den Mieter zurückzuführen. Zu den Schäden, die aus einem beendeten Mietverhältnis binnen sechs Monate vom Vermieter geltend gemacht werden können, zählen zum Beispiel offene Mietzahlung. Auch eventuelle Schäden am Mietobjekt, also in der Wohnung lassen sich mit der Kaution aufrechnen.

Für den Mieter ist wichtig zu wissen, dass eine Mietbürgschaft nur rechtsbindend beantragt werden kann, wenn bereits ein unterzeichneter Mietvertrag vorliegt. Die Höhe der Mietsicherheit sowie die Zahlungsmodalitäten sind ein fester Bestandteil des Mietvertrags und müssen daher bei der Beantragung eines Bürgschaftsdarlehen vorgelegt werden. Um Rechtsstreitigkeit mit dem Vermieter zu vermeiden, sollte sich der Mieter vorab umfassend über seine Rechte informieren. Dies ist einerseits bei einem Fachanwalt für Mietrecht möglich. Aber auch das Internet kann bei Fragen zum Thema Mietkaution umfassend weiterhelfen. So ist es von Vorteil, das Mietobjekt bei Beendigung des Mietverhältnisses ordnungsgemäß zu verlassen.

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