Finanzen

Steuerreform 2017 und Sparmöglichkeiten

Seit 2017 ist das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in Kraft, welches in einigen fiskalischen Fragen eine Vereinfachung vorsieht. Gleichzeitig werden manche der Steuerregelungen strenger. Möglichkeiten, bestimmte Kosten von der Steuer abzusetzen und Steuern zu sparen, ändern sich teilweise.

Änderungen im Besteuerungsverfahren

Ab dem Steuerjahr 2017, das heißt ab der Steuererklärung im Jahr 2018, gilt eine um zwei Monate verlängerte Frist zur Abgabe der Steuererklärung. Während die Steuererklärung von 2016 bis zum 31. Mai 2017 eingereicht sein muss, gilt für das Steuerjahr 2017 eine Einreichungsfrist von zwei Monaten mehr und die Steuererklärung muss erst bis zum 31. Juli 2018 abgegeben werden. Wird ein Steuerberater eingesetzt, so verlängert sich die Frist vom 31. Dezember auf den letzten Februartag des Folgejahres.

Eine zentrale Änderung findet sich im Grundfreibetrag, der eine Erhöhung erfährt. Für Ledige sowie für gemeinsam steuerlich veranlagte Eheleute im Steuerjahr 2017 um 168,- Euro und beträgt damit 8.820,- Euro.

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Eine Novelle gibt es hinsichtlich einzureichender Rechnungen und Belege. Künftig müssen diese nicht mehr zwingend eingereicht, sondern nur noch zwei Jahre lang aufbewahrt werden, so dass sie auf Nachfrage nachgereicht werden können. Ausgenommen sind hiervon Quittungen über Spenden. Werden diese elektronisch übermittelt, ist eine Aufbewahrung nicht verpflichtend.

Eine weitere Änderung besteht in der Digitalisierung von Steuerbescheiden. Stimmen Steuerpflichtige zu, so können sie ihre Steuerbescheide online einsehen.

Die kleine Steuernovelle sieht zudem eine Verspätungsgebühr für nicht-fristgerechte Einreichung vor. 0,25 Prozent der festgestellten Steuer werden fällig, mindestens aber 25,- Euro pro versäumtem Monat und maximal 25.000,- Euro. Vom Verspätungszuschlag ausgenommen sind Personen, die eine Rückerstattung gezahlter Steuern erhalten. Diese Gebührenregelung gilt für sämtliche Erklärungen, die nach dem 31. Dezember 2017 eingereicht werden.

Steuern sparen 2017

Bild: Pixabay

Die vielen Änderungen gehen mit einer Reihe von Möglichkeiten einher im Jahr 2017 Steuern zu sparen Einen guten Ratgeber zu diesem Thema haben Haufe mit „Steuern sparen 2017 leicht gemacht“ herausgegeben.

Im Hinblick auf die Altersvorsorge sind die Aufwendung diesbezüglich ab dem Steuerjahr 2017 besser abzusetzen. So können etwa Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie zu den Versorgungswerken zu bis zu 84 Prozent abgesetzt werden. Hierbei gilt ein Höchstbetrag von 23.362,- Euro.

Ebenso werden die Beiträge für eine Rürup-Rente ab 2017 besser abzusetzen sein. Zum einen wächst der steuerliche Höchstbetrag zur Rürup-Rente auf 23.362,- Euro. Zudem erhöht sich der Anteil an den eingezahlten Beiträgen, der vom Finanzamt berücksichtigt wird, auf 84 Prozent (von ehemals 82 Prozent). Insgesamt ist ein Maximalbetrag von 19.624,- für 2017 als Sonderausgabe geltend zu machen.

Kosten für häusliche Büros und Arbeitsräume können steuerlich abgesetzt werden, wenn sie ausschließlich berufliche Nutzung erfahren. Solche Zimmer, die nur zeitweilig für die Arbeit genutzt werden, sind steuerlich nicht anzuerkennen. Dies basiert auf einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Was Arbeitnehmer betrifft, deren Arbeit nicht ausschließlich zu Hause erfolgt, deren Tätigkeiten aber keinen anderen Platz haben, können diese Kosten von bis zu 1.250,- Euro absetzen. Hierbei ist es im Hinblick auf den Umgang mit dem Finanzamt von Vorteil, sich dies von Arbeitgebern schriftlich bestätigen zu lassen.

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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