München – Gute Nachrichten für Kunden von E.ON: Der Energieversorger sichert allen Privatkunden zu, dass die Preise für Haushaltsstrom bis mindestens Ende des Jahres nicht steigen. “Wir freuen uns, dass wir unseren Kunden schon heute Planungssicherheit für das komplette Jahr 2014 geben können”, sagt Uwe Kolks, Geschäftsführer bei E.ON Energie Deutschland. Viele Kunden profitieren bereits rund anderthalb Jahre von stabilen Preisen. Auch beim Erdgas gibt es keine Preiserhöhung: “Zusätzlich bieten wir auch unseren Privatkunden konstante Erdgaspreise bis mindestens Ende des Jahres”, ergänzt Kolks. Die E.ON-Preise liegen noch immer unter dem Niveau von Ende 2008.
Abschluss einer langfristigen Preissicherung möglich
Für Kunden, die noch langfristiger planen möchten, bietet das Unternehmen sowohl für Strom als auch für Erdgas Verträge mit Preissicherung bis 31. März 2017 an. Mit diesen und weiteren Angeboten ist es E.ON gelungen, im ersten Quartal 2014 die Kundenbasis in Deutschland weiter auszubauen.
München (ots) - Die aktuellen Temperaturen erinnern uns daran, dass Herbst und Winter auch in diesem Jahr bestimmt kommen werden. Hierfür erhalten E.ON Kunden schon heute gute Nachrichten: Das Unternehmen hält die Erdgaspreise für Privatkunden bis mindestens 31. März 2014 stabil. "Wir garantieren unseren Kunden konstante Erdgaspreise über den gesamten…
Das Netz leistungsfähiger Ladesäulen für Elektrofahrzeuge im Ländlichen Raum wird engmaschiger. Das im Rahmen des Projekts "Region elektromobiler Bürger" der Wirtschaftsförderung Nordschwarzwald GmbH (WFG) geförderte und von Oberbürgermeister Julian Osswald nun offiziell übergebene Kraftpaket am Freudenstädter Stadtbahnhof stellt eine leistungsfähige Lademöglichkeiten für zwei Elektro-Autos zur Verfügung.
München. Wer langfristig über mehr als sechs Monate einen Camping-Stellplatz mietet, muss auf die in der Miete enthaltene Stromlieferung keine Umsatzsteuer zahlen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (AZ: V R 91/07) hervor. Bislang hatten die Finanzämter Umsatzsteuer verlangt. Die Begründung: Die Stromlieferung ist eine steuerfreie Nebenleistung und deshalb…