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NRW erhöht kurzfristig die Grunderwerbsteuer um 30 Prozent

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Lübeck – Steigende Grunderwerbsteuer bremst den Investitionswunsch vieler Immobilieninteressierte aus

Trotz des weiterhin niedrigen Zinsniveaus verteuert sich der Immobilienerwerb im Saarland und in NRW demnächst noch einmal. In beiden Bundesländern wird die Grunderwerbsteuer zum 1.1.2015 auf 6,5 Prozent angehoben. In NRW entspricht dies einer Erhöhung um 30 Prozent. Laut der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) wird diese Erhöhung vor allem zu Lasten junger Familien und Normalverdiener gehen.

Quellenangabe: "obs/Qualitypool GmbH"
Quellenangabe: „obs/Qualitypool GmbH“

Erst im Frühsommer hat Qualitypool darauf hingewiesen, dass neue Anhebungen bei der Grunderwerbsteuer zukünftigen Häuslebauern die Entscheidung zum Immobilienerwerb erschweren. Fast 36 Millionen Deutsche leben derzeit zur Miete. Der Wunsch, ein Heim für sich und die Familie zu schaffen, liegt da nicht fern. Ein großer Teil der Mieter träumt von den eigenen vier Wänden. Durch die anhaltend günstigen Zinskonditionen planen auch immer mehr junge Familien und Niedrigverdiener, in ihr eigenes Zuhause zu investieren. Doch der Traum droht durch wachsende Nebenkosten, wie etwa den Anstieg der Grunderwerbsteuer, zu platzen.

NRW beschließt kurzfristig die Erhöhung auf 6,5 Prozent

Mehrere Bundesländer haben in den letzten Monaten die Erhöhung der Grunderwerbsteuer durchgesetzt. Umso intensiver wurden jene gelobt, die es nicht taten. Doch nun hat am 28. Oktober 2014 auch Nordrhein-Westfalen die Erhöhung beschlossen – und das schon zum 1. Januar 2015. Das mit rund 17,6 Millionen Einwohnern bevölkerungsreichste Bundesland hebt die Grunderwerbssteuer gleich um 1,5 Prozentpunkte von 5,0 auf 6,5 Prozent an. Ab Januar müssen Eigenheimerwerber tiefer in die Taschen greifen und zahlen dann 30 Prozent mehr auf den Kauf ihres Grundstückes, Hauses oder der Wohnung. Im Saarland lag der Wert bereits bei 5,5 Prozent.

NRW und das Saarland teilen sich ab Januar mit dem bisherigen Spitzenreiter Schleswig-Holstein Platz eins in der wenig ruhmvollen Rangliste. Konkret bedeutet dies: Beim Kauf einer Immobilie mit einem Wert von 150.000 Euro und einem Steuersatz von 6,5 Prozent zahlen, Häuslebauer in NRW ab Januar 2015 9.750 Euro Grunderwerbsteuer. Aktuell sind hierfür nur 7.500 Euro fällig. Bei einer Differenz von 2.250 Euro lohnt es sich, der Erhöhung zuvor zu kommen und den Immobilienkauf noch vor dem Jahreswechsel abzuwickeln.

Immobilienkauf noch in 2014 realisieren

Die Grunderwerbsteuer wird einmalig nach dem notariell beglaubigten Abschluss des Immobilien- oder Grundstückkaufs für das Grundstück und mit ihm fest verbundene Bestandteile fällig. Wird also ein Haus inklusive Grundstück oder eine Wohnung gekauft, fällt die Steuer sogar auf den gesamten Kaufpreis an. Kauft der Interessent hingegen zunächst ein unbebautes Grundstück, um dort ein Eigenheim zu erreichten, fallen die 6,5 Prozent nur auf den Grundstückspreis an. Die Steuer muss an das jeweils zuständige Finanzamt gezahlt werden. Erst nachdem das Finanzamt dem Grundbuchamt die Bestätigung des Zahlungseingangs in einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt, wird der Immobilienerwerber zum Immobilienbesitzer und rechtmäßig ins Grundbuch eingetragen. Oftmals kümmert sich der beauftragte Notar um diese Prozedur. Um noch vom alten Steuersatz zu profitieren, lohnt es sich also, den Kaufprozess noch in 2014 abzuschließen, vorausgesetzt, das passende Objekt ist bereits gefunden. Generell sollte die Suche nach der geeigneten Immobilie nicht überhastet angegangen werden.

Grunderwerbsteuer durch mobile Einbauten sparen

Wird ein bereits teilweise oder komplett eingerichtetes Objekt, also eine Bestandsimmobilie, übernommen, kann der Käufer mobile Einbauten geltend machen und deren Wert vom Kaufpreis abziehen. Unter die Kategorie „mobile Einbauten“ fallen: Kamine, Markisen, Einbaumöbel wie Küchen oder Schränke und Saunen. Durch die Minderung des Kaufpreises verringert sich auch die Grunderwerbssteuer. Mehr als 15 Prozent des Gesamtkaufpreises wird vom Finanzamt jedoch nicht als Minderung akzeptiert.

Quelle: ots

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