Finanzen

Lotto-Tippgemeinschaft – was ist zu beachten?

ARKM.marketing
     

Rund 8,65 Millionen Deutsche spielen regelmäßig Lotto oder Toto. Das ergab die Allensbacher Markt- und Werbeträger-Analyse AWA 2015. Doch nicht jeder vertraut aufs eigene Glück allein. Private oder kommerzielle Tippgemeinschaften ermöglichen es Lottospielern, ihre Gewinnchancen zu erhöhen. Dafür schrumpft jedoch die Summe, die an den einzelnen Spieler ausgezahlt wird. Wir verraten, für wen sich Tippgemeinschaften lohnen und was beim Spiel in der Gruppe zu beachten ist.

Der große Vorteil einer Tippgemeinschaft ist, dass das Spielen für den Einzelnen deutlich günstiger wird. Das gemeinsame Hoffen auf den Jackpot eignet sich daher insbesondere für Menschen, denen das regelmäßige Spielen auf eigene Faust zu teuer ist. Die Kosten für den Lottoschein werden unter den Gruppenmitgliedern aufgeteilt, aber nur einer der Spieler muss den Schein ausfüllen und bei der Annahmestelle einreichen. Das Spiel in der Gruppe spart somit auch Zeit. Hinzu kommt der Spaßfaktor. Gewinnen macht am meisten Spaß, wenn man die Freude teilen kann. Andererseits lassen sich Verluste, die von der Gruppe getragen werden, besser wegstecken. In vielen Freundeskreisen ist das gemeinsame Lottospiel daher ein wöchentliches Ritual. Dennoch sollte sich jeder bewusst sein, dass Gewinne, egal in welcher Höhe, immer gerecht in der Gruppe aufgeteilt werden. Um Missverständnisse zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, die Regeln für das Gruppenspiel vorher schriftlich zu fixieren.

Lottery24 empfiehlt Gruppenspielern vor dem ersten Spiel zu einem schriftlichen Vertrag. Gründe dafür sind die Nachweisbarkeit gegenüber den anderen Spielteilnehmern und die Vermeidung von Steuerzahlungen. Der Vertrag sollte die genaue Anzahl der beteiligten Spieler, das gewünschte Spiel sowie einen Spielleiter beinhalten. Hat sich die Spielgemeinschaft auf eine Zahlengruppe geeinigt, reicht der Spielleiter den Schein im Namen des Teams bei der Annahmestelle ein. Wird ein Gewinn ermittelt, wird dieser an den Spielleiter ausgezahlt. Erst anschließend überweist dieser den anderen Teilnehmern ihren Anteil. Ist dieses Vorgehen vertraglich festgehalten, kann das Finanzamt bei der Auszahlung an die Gruppe laut Lottery24 keine Schenkungssteuer erheben.

Einen Mustervertrag für eine Lotto-Tippgemeinschaft bietet beispielsweise die Bild auf ihrer Internetseite zum Download an. Wichtig ist, dass sämtliche Details zum Spielablauf, zur Gewinnverteilung sowie zu den Pflichten von Spielleiter und Spielern festgehalten werden und das Schriftstück von allen Teilnehmern unterzeichnet wird.

German Lottoschein
Bildrechte: Flickr German Lottoschein Rene Schwietzke CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.