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Lohnender Jahresendspurt

Bei der Riester-Rente sollte man sich die volle Zulage sichern

Am 31. Dezember 2014 ist für Riester-Sparer wieder Stichtag. Bis dahin sollten sie überprüfen, ob sie die staatlichen Zulagen voll ausschöpfen – sind diese doch das gewisse Extra. “Denn die Rendite durch Zulagen vom Staat kann sich oft sehen lassen”, betonen die Experten von “Finanztest” (Ausgabe 09/2014). Aber nur wer mindestens vier Prozent seines Bruttolohns anspare, habe auch Anspruch auf die vollen Zulagen, so Wolfram Erling, Leiter Zukunftsvorsorge bei Union Investment.

Foto: djd/Union Investment/Picture Factory - Fotolia.com
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Die Zulagen als Renditeturbo

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Die dafür notwendige Eigenleistung liegt aber niedriger. Denn die Grenze von vier Prozent bezieht sich auf die Gesamtsparleistung inklusive der Zulagen. Die maximale Zulage pro Sparer beträgt derzeit 154 Euro im Jahr. Pro Kind kommen 300 Euro beziehungsweise 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, hinzu. Eine vierköpfige Familie, deren Kinder nach 2008 geboren sind, erhält also 908 Euro jährlich vom Staat dazu.

Bei einem Jahreseinkommen von 45.000 Euro ergibt sich folgende Rechnung: Vier Prozent Gesamtsparleistung entsprechen 1.800 Euro. Davon abzuziehen sind 908 Euro staatliche Zulagen, es verbleibt eine Eigenleistung von 892 Euro im Jahr oder 75 Euro im Monat. “Von Dezember 2001 bis Juni 2014 kam eine Familie mit zwei Kindern mit unserer ‘UniProfiRente’ bereits ohne Zulagen auf eine Rendite von jährlich sieben Prozent – und dies nach Abzug der Kosten. Berücksichtigt man die staatliche Förderung, steigt die Rendite auf 16,2 Prozent”, erläutert Wolfram Erling den Effekt der Zulagen auf die Rendite.

Zulagenantrag nicht vergessen

Doch die Zulage gibt es nur, wenn man sie auch jährlich beantragt. “Damit dies nicht im Stress zum Jahresende untergeht, sollten Riester-Sparer einmalig einen Dauerzulagenantrag stellen”, so Erling. Riester-Anleger können die Zulage aber auch bis zu zwei Jahre rückwirkend geltend machen. Wer die Zulage für 2012 noch nicht beantragt hat, kann dies also bis zum 31. Dezember 2014 nachholen. Und wer bis zum Jahresende eine Riester-Rente abschließt, hat noch Anspruch auf den kompletten staatlichen Zuschuss für 2014.

Quelle: djd

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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