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Familien erhalten bald höheren Kinderzuschlag

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Der Welttag der sozialen Gerechtigkeit am 20. Februar erinnert daran, dass alle Menschen Anspruch auf Chancengleichheit haben. Damit dieser Anspruch in der Praxis auch für Familien mit geringem Einkommen gilt, gewährt ihnen der Staat zahlreiche Beihilfen, über die das Serviceportal www.familien-wegweiser.de informiert. Eine dieser Beihilfen ist der Kinderzuschlag.

© BMFSFJ
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Den Kinderzuschlag erhalten Eltern, deren Einkommen zwar für sie selbst reicht, nicht aber für ihre ledigen Kinder unter 25 Jahren, die im selben Haushalt leben. Dabei gelten jedoch bestimmte Einkommensgrenzen. So muss das Einkommen der Eltern bei Alleinerziehenden mehr als 600 Euro bzw. bei Elternpaaren mehr als 900 Euro betragen. Der Anspruch gilt somit nicht für Empfänger von ALG II, da in diesem Fall andere staatliche Leistungen vorgesehen sind.

Zudem darf die Summe aus Einkommen und Kinderzuschlag einen Höchstbetrag nicht überschreiten, der sich je nach Wohnsituation individuell berechnet. Liegt das Einkommen der Eltern über dem Höchstbetrag, wird der Kinderzuschlag entsprechend gekürzt. Ein weiteres Kriterium ist, dass die Kinder entweder Anspruch auf Kindergeld haben müssen oder auf eine andere staatliche Leistung, die den Bezug von Kindergeld ausschließt. Dazu gehört beispielsweise die Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Bereits seit 2005 trägt das Bundesfamilienministerium mit der Zahlung des Kinderzuschlags zu mehr sozialer Gerechtigkeit bei. Aktuell beträgt der maximale Kinderzuschlag neben zusätzlich möglichen Leistungen für Bildung und Teilhabe monatlich 140 Euro pro Kind. Anfang Juli dieses Jahres wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlags auf 160 Euro pro Kind erhöht. Leben im Haushalt mehrere Kinder, ergibt sich daraus ein Gesamtkinderzuschlagsbetrag.

Weitere Informationen sowie Infografiken und Antragsformulare für den Kinderzuschlag und weitere Leistungen gibt es unter www.familien-wegweiser.de. In der Datenbank „Familie regional“ finden Interessierte über die Postleitzahlensuche ihre zuständige Familienkasse.

Quelle: KOMPAKTMEDIEN Agentur für Kommunikation GmbH

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