Finanzen

Einkommenssteuererklärung 2016: die häufigsten Fehler

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Ende Mai 2016 läuft die Abgabefrist für die Einkommenssteuerklärung ab. Nicht jeder benötigt für die Steuererklärung einen Steuerberater, denn heute gibt es Programme, die die Arbeit erleichtern und gleichzeitig helfen, Eingabefehler zu vermeiden. Solch ein Fehler kann unnötig Geld kosten. Wir schildern nachfolgend die häufigsten Fehler.

Steuererklärung mit Steuerprogramm selbst erstellen

Foto: © istock.com/Bernd Wittelsbach
Foto: © istock.com/Bernd Wittelsbach

Ende Mai ist es so weit: Dann muss die Steuererklärung beim Finanzamt sein – es sei denn, ein Steuerberater erledigt sie. Für die Erstellung der oft lästigen Pflicht gibt es inzwischen mehrere Steuersoftware-Anbieter. Seit einigen Jahren schon kristallisiert sich dabei das Programm „Taxmann“ als Testsieger heraus, so auch bei Steuern.de. Der Vorteil: Das Programm macht Anwender auf Falscheingaben oder fehlende Eingaben aufmerksam.

Die häufigsten Fehler in der Einkommenssteuererklärung

Ausgaben vergessen zu erfassen: Selbstständige können ihre Beiträge für die Rürup- oder Riester-Rente in der Steuererklärung absetzen – doch einer der häufigsten Fehler ist, diese versehentlich nicht in der Steuererklärung aufzulisten. So verschenken Steuerpflichtige einige Hundert Euro.

Handwerkerrechnung bar bezahlen: Als haushaltsnahe Dienstleistungen oder als Handwerker-Leistungen sind Ausgaben für den Gärtner, die Putzfrau, Au-Pairs und für Handwerker absetzbar. Doch oft wird der Lohn bar bezahlt, anstatt zu überweisen. Was viele nicht wissen: Damit entfällt die steuerliche Abzugsmöglichkeit der Kosten.

Foto: © istock.com/alvarez
Foto: © istock.com/alvarez

Außergewöhnliche Belastungen: Auch wenn die Grenzen unterschritten sind, sollten alle außergewöhnlichen Belastungen in die Steuererklärung aufgenommen werden. Dazu zählen Arztkosten, Kosten für die Pflege oder für eine Scheidung. Denn derzeit prüft der Bundesfinanzhof, ob die zumutbare Eigenbelastung in ihrer aktuellen Form bestehen bleibt (BFH VI R 32/13).

Fehlerhafte Mietverträge: Vergünstigte Vermietungen unter Verwandten kommen regelmäßig vor – trotzdem kann der Vermieter seine Kosten für die Immobilie voll absetzen, wenn beachtet wird, dass die monatliche Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Miete beträgt und die Miete pünktlich monatlich überweisen wird.

Erfassungsfehler im Formular: Der typische Flüchtigkeitsfehler, in der Zeile zu verrutschen und so wertvolles Geld zu verschenken, passiert ebenfalls massenhaft. Meistens streicht dann der bearbeitende Beamte beim Finanzamt die falsch angesetzten Kosten aus der Zeile, setzt sie aber nicht in die richtige ein. Vermieden wird dies ganz einfach, indem ein Programm zur Steuererklärung benutzt wird.

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