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Das kostet der Arzt

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Fehlerhafte Abrechnungen von Ärzten, Therapeuten und Krankenhäusern führen jedes Jahr zu horrenden Mehrkosten im Gesundheitssystem. Es geht um Milliarden – und um Kosten, die letztlich die Patienten durch Beitragssteigerungen tragen müssen. Aus diesem Grund gehört die Abrechnungsprüfung heute zu den Standardaufgaben der Versicherer. Moderne Software hilft dabei, Abrechnungsfehler zu entdecken.

 Bei ärztlichen Abrechnungsfehlern geht es nicht immer um Betrug: Häufig ergeben sich solche Fehler in der ärztlichen Dokumentation oder bei der Weiterverarbeitung der Daten durch die Buchhaltung. Foto: djd/hkk Erste Gesundheit/RioPatuca - Fotolia.com
Bei ärztlichen Abrechnungsfehlern geht es nicht immer um Betrug: Häufig ergeben sich solche Fehler in der ärztlichen Dokumentation oder bei der Weiterverarbeitung der Daten durch die Buchhaltung. Foto: djd/hkk Erste Gesundheit/RioPatuca – Fotolia.com

Einsicht in alle Abrechnungen

„Dabei geht es nicht immer um Betrug“, erklärt Maike Kromminga von der Bremer Krankenkasse hkk. „In vielen Fällen stellen sich Fehler in der ärztlichen Dokumentation oder bei der Weiterverarbeitung der Daten durch die Buchhaltung heraus.“ Trotzdem werden die überhöhten Beträge durch die Krankenkassen anstandslos bezahlt – es sei denn, es gelingt ihnen, die Fehler nachzuweisen. Besonders schwierig ist dies bei den Abrechnungen von Arztpraxen, Therapeuten und Apotheken. Schließlich können die Kassen hier kaum nachvollziehen, welche Behandlungen wirklich durchgeführt wurden. Um das zu ändern, ermöglichen es einige Krankenkassen ihren Versicherten, über das Internet Einsicht in alle Abrechnungen zu nehmen, die dort in ihrem Namen vorgenommen wurden. Vorreiter war dabei die hkk. Das Interesse war groß. Direkt nach der Einführung der „elektronischen Patientenquittung“ haben sich Tausende Versicherte für den kostenlosen Service angemeldet. Auffälligkeiten können nun direkt bei der Kasse gemeldet werden, die dann weitere Prüfungen vornimmt, ohne das Arzt-Patienten-Verhältnis zu belasten.

Rechtsanspruch auf detaillierte Aufstellung

Zwar haben gesetzlich Krankenversicherte schon seit Jahren einen Rechtsanspruch auf die detaillierte schriftliche Aufstellung der in ihrem Namen abgerechneten Leistungen. Bisher mussten diese jedoch beim Arzt oder der Krankenkasse postalisch angefordert werden. Mit der elektronischen Patientenquittung dagegen kann man seine persönliche Übersicht jederzeit am Computer abrufen. Dabei legen die Krankenkassen großen Wert auf die Einhaltung strenger Datenschutzvorgaben.

Quelle: djd

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