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Betriebliche Krankenversicherung: Jobvorteil, über den man spricht

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Die Wettbewerbsstärke deutscher Unternehmen wird in Zukunft davon abhängen, gut ausgebildete Fachleute zu finden und zu halten. Dabei spielt die eigene Belegschaft als Werbeträger eine entscheidende Rolle: Laut einer Studie der Universitäten Bamberg und Frankfurt am Main resultiert fast jede zehnte Neueinstellung auf Empfehlungen der Mitarbeiter – aktuell ist dies die drittwichtigste Art der Personalbeschaffung. Wodurch aber wird ein Unternehmen für die Beschäftigten so attraktiv, dass sie auch im Freundes- und Bekanntenkreis positiv darüber sprechen?

Foto: djd/Allianz/thx
Foto: djd/Allianz/thx

Betriebliche Krankenversicherung als Personalinstrument

Die Allianz Private Krankenversicherung hat eine Umfrage in Auftrag gegeben, um das herauszufinden: Im Freundes- und Bekanntenkreis sprechen rund zwei Drittel aller Beschäftigten regelmäßig über die Vorzüge ihres Jobs. Dabei ist das Gehalt bei 40 Prozent der Befragten am häufigsten Thema, gefolgt von der betrieblichen Altersvorsorge (30 Prozent). Knapp ein Viertel lobt Mitarbeiterrabatte. Eine kostenlose betriebliche Krankenversicherung wäre für 78 Prozent der Befragten so attraktiv, dass sie diese gegenüber Freunden und Bekannten positiv herausstellen würden; bei den 18- bis 34-Jährigen sind es sogar mehr als 80 Prozent. Dr. Jan Esser, Vorstand bei der Allianz Private Krankenversicherung, ergänzt dazu: „Angesichts der Leistungslücken der gesetzlichen Krankenkassen hat die betriebliche Krankenversicherung für Mitarbeiter einen hohen Stellenwert. Mit unserem Angebot können wir Unternehmen optimal unterstützen, für die Gesundheit ihrer Beschäftigten vorzusorgen und sich gleichzeitig als Arbeitgeber von der Konkurrenz abzuheben.“

Extra-Leistung sofort spürbar

Die kostenlos Zusatzversicherten kommen dabei sofort in den Genuss der Extra-Leistungen: „Im Gegensatz zu vielen anderen Benefits erleben Mitarbeiter die betriebliche Krankenversicherung direkt und immer wiederkehrend“, erklärt Jan Esser. „Etwa, wenn die Versicherung für Zahnbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen oder den Besuch beim Heilpraktiker aufkommt.“

Quelle: djd

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