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Beantragung von KfW-Mitteln in der Praxis

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In der Praxis hat sich gezeigt, dass die von der Politik angekündigten schnellen und unbürokratischen Hilfen durch Kreditmittel der KfW in der Praxis in dem gewünschten Tempo zumeist nicht tatsächlich bereit stehen.

In welchen Fällen funktionierte die Ausreichung von KfW-Mitteln relativ zügig (2-3 Wochen)?

  1. Der Kreditantragssteller bis zum 13.03.2020 nachweislich nicht notleidend war
  2. In den letzten 5 Jahren alle Parameter für die Kreditierung stimmten
  3. Der Kreditbedarf unzweifelhaft dokumentiert Ausfluss der Corona Krise ist
  4. Die Bankverbindung nicht geändert wird (Antragsverfahren über die langjährige Hausbank)

In allen anderen Fällen, die bei Kleinunternehmen und mittelständischen Betrieb eher die Regel als die Ausnahmen sind,

  1. Der Kreditantragsteller war schon vor der Krise tendenziell unterkapitalisiert
  2. Die unverschuldete „Notfalleintritt“ kann nicht dezidiert nachgewiesen werden
  3. In den letzten 5 Jahren waren nicht alle Parameter durchgängig stimmig (z. B. schon einmal Kreditabsagen, Lastschriftrückgaben)
  4. Neue Bankverbindung wird eingegangen

funktioniert eine zeitnahe Kreditausreichung aus mit der KfW nicht. Vielmehr sind die Banken wegen nur geringer Vergütungen für die Kreditbearbeitungen eher „lustlos“ und vermeiden nach Möglichkeit – ggf. überlange Bearbeitungszeiten, es werden immer wieder neue Unterlagen / Informationen angefordert – weitere Hereinnahmen von Kreditrisiken.

Zusammengefasst, wenn sich der Kreditantragsteller vor März 2020 nicht wirklich gut wirtschaftlich darstellte – also ohne Krise keinen Kredit benötigt hätte – ist die Kreditierung in der Krise nur schwierig / langwierig in der Praxis möglich. In Folge bedeutet dies, dass schon der Krise ggf. nur leicht kränkelnde Unternehmen, die ohne Corona-Krise durchaus auch aus einer Kraft eine Chance gehabt hätten, werden die Krise eher nicht überstehen, da keine notwendige Liquidität wirklich kurzfristig zu beschaffen ist.

Diese Erfahrungen bei den ausgereichten KfW-Mitteln gelten Banken- und Städteunabhängig.

Quelle: FRTG Steuerberatungsgesellschaft Essen mbH

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